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13-Jähriger in Cottbus gesucht. Polizei bittet um Mithilfe

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13-Jähriger in Cottbus gesucht. Polizei bittet um Mithilfe

Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Suche nach einem 13 Jahre alten Jungen. Er ist bereits seit Mitte Dezember abgängig und soll sich im Stadtgebiet von Cottbus aufhalten. Kevin Heimann ist 163 Zentimeter groß und Brillenträger, trägt blonde Haare, schlank und war zuletzt mit einem schwarzer Anorak, orange-gelben Turnschuhen, einer schwarzen Jeans sowie einer schwarzen Mütze bekleidet.

In diesem Zusammenhang fragt die Polizei, wer den Jungen auf dem Foto kennt und Hinweise zu seinem jetzigen Aufenthaltsort geben kann. Wenden Sie sich telefonisch unter 0355 4937 1227 an die Polizeiinspektion Cottbus/ Spree-Neiße oder nutzen Sie unter www.internetwache.brandenburg.de auch das Internet.


In den Lichtenauer See eingebrochen. 66-Jähriger und Hund tot unter Eisdecke entdeckt

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In den Lichtenauer See eingebrochen. 66-Jähriger und Hund tot unter Eisdecke entdeckt

Die Feuerwehr hat am Mittwochabend einen 66-jährigen Mann tot aus dem Lichtenauer See (Groß Beuchow) geborgen. Der Mann wurde zuvor gegen 17:15 Uhr durch seinen Sohn als vermisst gemeldet, nachdem er seit den Nachmittagsstunden nicht mehr zu erreichen war. Das Fahrzeug des nunmehr Verstorbenen hatte der Sohn bereits an einem Waldgebiet am Lichtenauer See entdeckt. Bei der Absuche des Waldstücks wurde der Vermisste nicht gefunden.

Polizeibeamte überprüften daraufhin die teilweise mit Eis bedeckte Wasseroberfläche mit einer Wärmebildkamera und konnten so eine Wärmequelle auf dem See erkennen. Die hinzugerufenen Feuerwehr identifizierte die erkannte Wärmequelle als den Hund des Verstorbenen. In unmittelbarer Nähe zum Hund, der sich unter dem Eis befand, wurde auch der 66-jährige Vermisste tot gefunden. Nach den derzeitigen Ermittlungen geht die Polizei von einem tragischen Unglücksfall aus.

pm/re

Foto: Symbolbild; Betty  / www.pixelio.de

 

16-Jähriger in Finsterwalde vermisst. Polizei sucht Hinweise

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16-Jähriger in Finsterwalde vermisst. Polizei sucht Hinweise

Seit dem Abend des 14. Januar fahndet die Polizei nach dem 16-jährigen Shaker Stanikzar (Alias: Stanikzai), der an diesem Tag aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Finsterwalde abgängig ist. Er ist 173 Zentimeter groß und von schlanker, muskulöser Figur, hat dunkelbraun-schwarzes Haar und braune Augen. Bekleidet war der aus Afghanistan stammende Vermisste zuletzt mit einer grauen Jogginghose, einer dunkelblauen Stepp- bzw. Daunenjacke und schwarzen Schuhen. Der einzige bisher bekannte familiäre Anlaufpunkt für den Vermissten ist sein Onkel in Rheinfelden (Baden-Württemberg).

In diesem Zusammenhang fragt die Polizei: Wer hat den 16-Jährigen seit dem 14. Januar gesehen oder kann Hinweise auf seinen derzeitigen Aufenthaltsort oder Bekanntenkreis geben? Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Elbe-Elster in Finsterwalde unter 03531 7810 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Nutzen Sie auch das Internet unter www.internetwache.brandenburg.de.

Zapust-Festumzug des Niedersorbischen Gymnasiums führt zum Cottbuser Oberbürgermeister

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Zapust-Festumzug des Niedersorbischen Gymnasiums führt zum Cottbuser Oberbürgermeister

Der Zapust-Festumzug des Niedersorbischen Gymnasiums Cottbus/Chóśebuz führte heute in diesem Jahr zum 31. Mal durch das Cottbuser Stadtzentrum. Er bildet eine Besonderheit, denn in ihm werden die beiden alten sorbischen/wendischen Traditionen des Zamperns und des Zapust-Festumzuges miteinander vereint.

Um 14:00 Uhr wurde Oberbürgermeister Holger Kelch von etwa 20 Zapust-Paaren im Foyer des Rathauses empfangen, die Schülerinnen und Schüler überwiegend der 12. Klassen des Niedersorbischen Gymnasiums wagten ein Tänzchen mit dem Rathauschef. Holger Kelch bekannte sich zur sorbisch/wendischen Tradition: "Sorben/Wenden leben, wenn die Sprache lebt und Traditionen gelebt werden. Deshalb werde sich die Stadt auch weiter für eine bessere Schulverordnung einsetzen." Obendrein gab es Eier, Speck und eine Euro-Gabe.

Vogelgrippe in Cottbus. Sperrkreis und Sofortmaßnahmen festgelegt

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Vogelgrippe in Cottbus. Sperrkreis und Sofortmaßnahmen festgelegt

Aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Wildgeflügelpest im Tierpark Cottbus am 23.01.2017 im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1564), werden zum Schutz der Hausgeflügelbestände vor einer Einschleppung des Erregers der Geflügelpest nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
 
I. Es wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1 km um den Fundort der 2 toten Vögel festgelegt, der folgendes Gebiet umfasst (auf der Karte rot dargestellt):
 
- Im Osten beginnend
- Landesstraße L 49 Abzweig Kastanienallee
- Kastanienallee folgend bis Pücklerstraße
- weiter der Pücklerstraße nordwestlich folgend bis Kiekebuscher Str. /Buchenweg
- Kiekebuscher Str. weiter südlich entlang bis Markgrafenmühlenweg
- Markgrafenmühlenweg weiter bis über das Kiekebuscher Wehr
- von hier gerade weiter über die Madlower Schluchten bis zur Dresdener Straße /Ringstr.
- die Dresdener Straße nördlich über die Straße der Jugend folgend bis zur Kreuzung Stadtring
- Stadtring bis Höhe Bautzener Straße
- Bautzener Straße nördlich folgend bis Ecke Blechenstraße
- Blechenstraße östlich weiter parallel zur Bahnlinie bis zum Ende „Am Eliaspark“
- Unterführung Stadtring entlang der Forster Straße bis Anschluss L 49 / Kastanienallee
 
Das Sperrgebiet schließt das gesamte Gelände des Tierparkes Cottbus, Kiekebuscher Str. 5, 03042 Cottbus ein.
 
Für das Sperrgebiet gilt Folgendes:
 
1. An den Hauptzufahrtswegen zu dem Sperrbezirk werden Schilder angebracht mit der Aufschrift “Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk”.
2. Wer im Sperrbezirk Geflügel hält, hat dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Amtstierarzt anzuzeigen.
 
3. für die Dauer von 21 Tagen nach Festlegung des Sperrbezirkes wird gemäß § 56 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung Folgendes angeordnet:
 
3.1 Gehaltene Vögel und Bruteier dürfen aus einem Bestand nicht verbracht werden.
3.2 Frisches Fleisch, Hackfleisch oder Seperatorenfleisch, Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen, das oder die von gehaltenen Vögeln oder von Federwild aus dem Sperrbezirk gewonnen worden ist oder sind, dürfen nicht verbracht werden.
3.3 Tierische Nebenprodukte von gehaltenen Vögeln aus einem Bestand dürfen nicht verbracht werden.
3.4 Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden.
3.5 Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestands freigelassen werden.
3.6 Geflügel darf nur im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen befördert werden und nur, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird.
 
4. Gemäß § 56 Absatz 3, 4 und 6 der Geflügelpest-Verordnung gilt nach Festlegung des Sperrbezirks darüber hinaus unbefristet bis zur Aufhebung dieser Verfügung Folgendes:
 
4.1. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen.
4.2. Ein innerhalb des Sperrbezirks gelegener Stall oder sonstiger Standort, in dem Vögel gehalten werden, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Das gilt nicht für den Stall oder sonstigen Standort betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfsperson sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen der zuständigen Behörde.
4.3 Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder einer Schutzvorrichtung abgesondert zu halten. Es ist sicherzustellen, dass ein Kontakt zu Wildvögeln ausgeschlossen ist.
4.4 Die Jagd auf Federwild wird untersagt.
4.5 Verendetes Geflügel sowie ein gehäuftes Auftreten von Erkrankungsfällen sind unverzüglich der Veterinärbehörde zu melden.
 
II. Es wurde ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 3 km um den Fundort der toten Vögel festgelegt, das folgendes Gebiet umfasst (auf der Karte blau dargestellt):
 
Südwestlich beginnend
- Kreuzung Autobahn A 15 Bahnlinie Cottbus-Dresden
- Eisenbahnlinie in Richtung Norden zur Kreuzung Sachsendorfer Straße
- Sachsendorfer Straße Richtung Kolkwitzer Straße
- Kolkwitzer Straße Richtung Berliner Straße
- Berliner Straße folgend bis Abzweig Pappelallee
- Pappelallee bis Universitätsstraße
- Universitätsstraße in Richtung Friedlieb-Runge-Straße
- Friedlieb-Runge-Straße zur Zusestraße
- Zusestraße zur Karl-Marx-Straße
- Karl-Marx-Straße bis zum Nordring
- Nordring Richtung Osten bis Karlstraße weiter zur Schmellwitzer Straße
- Von dort bis zur Neue Straße
- Ende Neue Straße gerade weiter südostlich Richtung Spreewehr
- Hammergraben
- Hammergraben östlich bis Merzdorfer Straße
- Weiter über Dissenchener Schulstraße bis Einmündung Dissenchener Hauptstraße
- Weiter bis Einmündung Haasower Straße
- Diese folgend bis zum Kreisverkehr Richtung Dissenchener Straße
- Dissenchener Straße bis zur L49 Cottbus –Forst
- L 49 Richtung Forst bis Abzweig L 50
- Abbiegen auf die Kahrener Hauptstraße
- Karlshofer Straße bis Abzweig zur Gärtnerei
- Von dort Südlich Richtung Autobahn A 15
- Autobahn Richtung Westen bis zum Schnittpunkt Bahnlinie Cottbus-Dresden
 
Für das Beobachtungsgebiet gilt Folgendes:
 
1. An den Hauptzufahrtswegen zum Beobachtungsgebiet werden Schilder angebracht mit der Aufschrift “Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet”.
2. Wer im Beobachtungsgebiet Geflügel oder Federwild hält, hat dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Amtstierarzt anzuzeigen.
3. Tierhalter haben weiterhin sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
4. Für die Dauer von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebiets dürfen gehaltene Vögel aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden.
5. Für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebiets dürfen gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestands freigelassen werden.
 
6. Danach gilt gemäß § 56 Absatz 3, 6 Geflügelpest-Verordnung nach Festlegung des Beobachtungsgebiets unbefristet bis zur Aufhebung dieser Verfügung Folgendes:
 
6.1 Wer Geflügel hält, hat das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
6.2 Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.
6.3 Die Jagd auf Federwild ist untersagt.
6.4 Verendetes Geflügel sowie ein gehäuftes Auftreten von Erkrankungsfällen sind unverzüglich der Veterinärbehörde zu melden.
 
III. Für die Anordnungen nach I. und II. wird gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 37 Tiergesundheitsgesetz die sofortige Vollziehung angeordnet.
 
IV. Begründung der Anordnung
 
Der Landkreis Spree-Neiße nimmt seit 01. April 2013 gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt Cottbus vom 31.01.2013, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg vom 06.03.2013, Nr. 9, S. 501, die Aufgaben auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Produktion und Förderung, des Tierschutzes, der Lebensmittel-, Futtermittel- und Handelsklassenüberwachung, der Tierseuchenbekämpfung und der Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln auch für die Stadt Cottbus wahr.
 
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt und damit hohe Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge hat.
 
Durch virologische Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 23.01.2017 wurde bei 2 auf dem Territorium des Tierparkes Cottbus tot aufgefundenen Wildvögeln  hochpathogenes aviäres Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 nachgewiesen.
 
Auf Grund dessen waren gemäß § 55 der Geflügelpest-Verordnung ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet festzulegen. Die Festlegung der Gebietsverläufe fand unter Beachtung der in § 55 Absatz 1 Satz 2 genannten Kriterien statt.
 
V. Begründung der sofortigen Vollziehung:
 
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im öffentlichen Interesse.
Die Geflügelpest ist eine schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruskrankheit, welche in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Es ist daher sicher zu stellen, dass auch während eines Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens alle notwendigen Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen rechtzeitig und vollständig wirksam durchgeführt werden können. Vor diesem Hintergrund müssen private sowie wirtschaftliche Interessen der einzelnen Geflügelhalter, Betriebe oder durch diese Verfügung Betroffenen und somit auch deren Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines erhobenen Widerspruchs vor dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen und unmittelbar greifenden Seuchenbekämpfung zurückstehen.
 
Nur durch eine sofortige Vollziehung der vorstehend verfügten Anordnungen kann erreicht werden, dass Infektionsketten unterbrochen werden und die Seuchenbekämpfung schnellstmöglich in die Wege geleitet wird.
 
VI. Ordnungswidrigkeiten
Gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 4a des Tiergesundheitsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000,00 € geahndet werden.
 
VII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der Widerspruch hat gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung bzw. § 37 Tiergesundheitsgesetz keine aufschiebende Wirkung.
Daher sind die in der Allgemeinverfügung benannten Verpflichtungen unverzüglich zu befolgen, auch wenn der Widerspruch frist- und formgerecht eingelegt wurde.
 
Diese Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Grafik: Sperrgebiet (rot) und Beobachtungsgebiet (blau) in Cottbus aufgrund von Vogelgrippe

pm/red

Neue Vogelgrippefälle. Cottbuser Tierpark bleibt weiter geschlossen

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Neue Vogelgrippefälle. Cottbuser Tierpark bleibt weiter geschlossen
Die Schließzeit des Tierparks Cottbus wird aufgrund des amtlich festgestellten Ausbruchs der Wildgeflügelpest bis zum 18. Februar 2017 verlängert. Nach den ersten Fällen von Wildgeflügelpest durch das H5N8-Virus auf dem Tierparkgelände wurden bei Untersuchungen weitere Infektionen festgestellt.
 
Von Seiten des zuständigen Veterinäramtes beim Landkreis Spree-Neiße und der Tierparkmitarbeiterschaft werden alle Vorkehrungen getroffen, um den gefiederten Tierbestand im Tierpark zu erhalten. Eine Tötung des Tierbestandes ist gegenwärtig weiterhin nicht vorgesehen.
 
Der bestehende Sperrbezirk rund um den Tierpark und die Festsetzungen zum Beobachtungsgebiet bleiben bis auf weiteres unverändert bestehen. Als zusätzlich angeordnete Schutzmaßnahme gilt es für Besitzer von Hunden und Katzen sicherzustellen, dass diese im Sperr- und Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen. Es soll damit verhindert werden, dass Hunde oder Katzen mit Kadavern toter Wildvögel in Kontakt kommen und den Erreger weiterverbreiten.
 
pm/red

Auszeichnungen für hervorragende akademische Leistungen an der BTU Cottbus–Senftenberg

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Auszeichnungen für hervorragende akademische Leistungen an der BTU Cottbus–Senftenberg

Am Mittwoch, den 25. Januar 2017, um 18 Uhr überreichte Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Präsident der BTU Cottbus–Senftenberg, auf dem Zentralcampus die Preise für die besten Dissertationen, Master- und Bachelorarbeiten 2016 sowie den Förderpreis des Soroptimist International Club Cottbus 2016 und den Preis für die beste MINT-Studentin der Universität im Jahr 2016.

Für die besten Dissertationen der BTU Cottbus–Senftenberg im Jahr 2016 wurden Dr. rer. nat. Willem Martijn Baartse und Dr.-Ing. Heike Lehmann ausgezeichnet.

Willem Martijn Baartse befasst sich in seiner Promotionsschrift »The PCP Theorem in Real Number Complexity Theory« mit der Überprüfung von Beweisen mathematischer Aussagen. Ausgangspunkt der Arbeit ist das PCP-Theorem, eines der wichtigsten Resultate der Komplexitätstheorie der letzten Jahrzehnte. Es besagt, dass die Korrektheit von Beweisen mathematischer Aussagen mit hoher Wahrscheinlichkeit überprüft werden kann, indem nur sehr wenige Teile des Beweises untersucht werden. In der vorliegenden Arbeit präsentiert Baartse zwei Beweise, die neben der Bedeutung des Theorems, die Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen zwei Rechenmodellen verdeutlichen. Die Arbeit ist ein Beispiel interdisziplinärer Grundlagenforschung im Grenzbereich zwischen Mathematik und theoretischer Informatik. Die Resultate der Arbeit haben zu referierten Veröffentlichungen geführt, darunter vier Konferenz- und zwei Zeitschriftenartikel. Die Ergebnisse wurden unter anderem in der Zeitschrift Foundations of Computational Mathematics des Springer-Verlags, einer der weltweit führenden Zeitschriften im Bereich der algorithmischen Mathematik publiziert.

In ihrer Dissertation »Baalbek in nachantiker Zeit. Untersuchungen zur Stadtbaugeschichte vom 5. bis zum 20. Jahrhundert« untersucht Heike Lehmann mit der nachantiken Siedlungsgeschichte der libanesischen Stadt Baalbek. Die Arbeit gibt neue Einblicke in die nach dem Sonnengott Baal benannte Stadt sowie die nachantike Stadtentwicklung im östlichen Mittelmeerraum. Auf einer breiten historischen Grundlage stellt Lehmann Raumnutzungskonzepte dar, die die Rekonstruktion von Einzelbauten, die Infrastruktur bis hin zu den gesellschaftlichen Veränderungsprozessen und deren Einfluss auf die Stadtentwicklung umfassen. Ein umfangreicher Katalog der historischen Bauten in der Altstadt von Baalbek zeigt zahlreiche von der Doktorandin selbst kartierte und aus Archiven erschlossene Bauten. Neben der Aufnahme und Interpretation der traditionellen Stadtviertel hat Heike Lehmann auch die nachantiken Phasen der archäologischen Grabungsareale untersucht. Die Arbeit ist in einer Publikationsreihe mit großer Verbreitung in den wissenschaftlichen Institutionen der Länder des Vorderen Orients erschienen.

Die Auszeichnungen für die besten Masterarbeiten an den sechs Fakultäten gingen an folgende Absolventinnen und Absolventen:

Fakultät MINT – Mathematik, Informatik, Physik, Elektro- und Informationstechnik

Torsten Ziemann, M.Sc.

»Ein Maximumprinzip für eine Klasse von Optimalsteuerungsaufgaben über einem unendlichen Zeithorizont mit vektoriellen Zuständen und Steuerungen«

Betreuer: Prof. Dr. rer. nat. Sabine Pickenhain, Fachgebiet Mathematik insbesondere Optimierung, BTU Cottbus–Senftenberg

Fakultät Umwelt und Naturwissenschaften

Christin Reimer, M.Sc.

»Characterization of Resistance Mechanisms of Plasmodium Falciparum against the novel antimalarial Class of Imidazolopiperazines«

Betreuer: Prof. Dr. rer. nat. Jan-Heiner Küpper, Fachgebiet Molekulare Zellbiologie, BTU Cottbus–Senftenberg, Prof. Dr. Elizabeth Winzeler, University of California, San Diego (USA)

Fakultät Maschinenbau, Elektro- und Energiesysteme

Stefan Kazula, M.Sc.

»Modellierung und Analyse von gekoppelten Aktorsystemen für

Schubumkehrer und variable Nebenstrom-Düse eines Flug-Triebwerks«

Betreuer: Prof. Dr.-Ing. Klaus Höschler, Dipl.-Ing. David Grasselt, Fachgebiet Flug-Triebwerksdesign, BTU Cottbus–Senftenberg

Fakultät Wirtschaft, Recht und Gesellschaft

Julia Merkle, M.B.L.

»Die Zuständigkeit der Gerichte in der Übergangszeit nach Inkrafttreten des EPGÜ«

Betreuer: Prof. Dr. iur. Eike Albrecht, Fachgebiet Zivil- und Öffentliches Recht mit Bezügen zum Umwelt- und Europarecht, BTU Cottbus–Senftenberg, ,

Prof. Dr. jur. Andreas Wien, Recht mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, BTU

Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung

Yanis Alexis Diaz Starokozhev, M.A.

»Heritage and aesthetic displeasure. The value of aesthetic discomfort exemplified through three case studies«

Betreuer: Prof. Dr. Leo Schmidt, Alexandra Skedzuhn-Safir, Fachgebiet Denkmalpflege, BTU Cottbus–Senftenberg

 

Für die besten Bachelorarbeiten wurden ausgezeichnet:

 

Fakultät MINT – Mathematik, Informatik, Physik, Elektro- und Informationstechnik

Denis Kurkov, B.Sc.

»Entwicklung und Test einer stereoskopischen Multi-User-Display-Strategie«

Betreuer: Dr.-Ing. Dirk Höpfner, Fachgebiet Medientechnik, BTU Cottbus–Senftenberg

Fakultät Umwelt und Naturwissenschaften

»Generierung Von Niederschlagszeitreihen für Niederschlagsstationen in der Niederlausitz«

Michael Niebisch, B.Sc.

Betreuer: Prof. Dr. rer. nat. Christoph Hinz, Dr. rer. nat. Ina Pohle, Dr. rer. nat Thomas Maurer, Fachgebiet Hydrologie und Wasserressourcenbewirtschaftung, BTU Cottbus–Senftenberg

Fakultät Maschinenbau, Elektro- und Energiesysteme

Daniel Britz, B. Eng.

»Optimierung einer Versuchsanlage zur elektrischen Autarkie«

Betreuer: Prof. Dr. oec. Hubertus Domschke, M. Eng. Christin Faulstich, Dipl.-Ing. Ingo Weidelt, Institut für Maschinenbau und Management, BTU Cottbus–Senftenberg

Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit Und Musik

Marcus Thiemig, B.A.

»Konzeptionelle Überlegungen zur Betreuung von Einsatzveteranen und ihren Angehörigen in Deutschland aus Sicht der Sozialen

Arbeit«

Betreuer: Prof. Dr. Annemarie Jost, Fachgebiet Sozialpsychiatrie, Prof. Dr. Ulrich Paetzold, Fachgebiet Psychologie, BTU Cottbus–Senftenberg

Fakultät Wirtschaft, Recht und Gesellschaft

Nicole Meyer, B.Sc.

»E-Learning vs. Blended Learning: Was bevorzugen Studierende?

Welche Methode eignet sich besser zum Lernen?«

Betreuer: Dr. Kirsten Thommes, Silvia Gliem, Fachgebiet ABWL und Besondere der Organisation, des Personalmanagement und der Unternehmensführung, BTU Cottbus–Senftenberg

Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung

Jasmin Kirchhoff, B.Sc.

»Bauen auf dem Land – Bauen im Bestand (Landgut Reuden)«

Betreuer: Prof. Karl Plastrotmann, Fachgebiet Baukonstruktion und Entwerfen, BTU Cottbus–Senftenberg

Der Preis des Soroptimist International Club Cottbus 2016 wurde an Anisha Patel überreicht.

 Anisha Patel setzt sich für internationale Verständigung und Dialog ein. Sie war Generalsekretärin der universitätsweiten Student Association beim Dr. B.N. College of Architecture und Komitee-Mitglied bei der 51. Konferenz der National Association of Students of Architecture. Patel ist Mitglied des Indian National Trust for Arts and Heritage. Sie wurde zudem in einem Studienprojekt zur Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Welt- und Kulturerbes ausgewählt. Seit August 2016 ist Patel Vorsitzende des Student Council des Studiengangs World Heritage Studies. Darüber hinaus unterstützt sie die Aktivitäten des dualen Studiengangs mit der Deakin University in Australien.

Den Preis für die Beste Mint-Studentin erhielt Tina Helmecke.

Tina Helmecke hat im März 2016 ihr Bachelor-Studium im Studiengang Biotechnologie sehr gut abgeschlossen und studiert seit April 2016 im Master-Studiengang Biotechnologie mit der Vertiefung Bioanalytics. Darüber hinaus hat sie sich mit großem Engagement in das Projekt Science on Tour Lausitz eingebracht. Zudem betreute sie eine syrische Studentin, sowohl fachlich als auch privat, und ist stets bereit, andere Studierende zu unterstützen.

Die Preisgelder für die Universitätspreise in Höhe von insgesamt 5.400 Euro wurden vom Förderverein der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus–Senftenberg e. V. gestiftet.

Der Preis des Soroptimist International Club Cottbus sowie der Preis für die beste MINT-Studentin beträgt jeweils 1.000 Euro.

Bild: Die Preisträgerinnen und Preisträger (v.l.n.r.) Stefan Kazula, Michael Niebisch, Daniel Britz, Marcus Thiemig, Tina Helmecke, Yanis Alexis Diaz Starokozhev, Anisha Patel, Julia Merkle, Christin Reimer, Dr.-Ing. Heike Lehmann, Nicole Meyer, Torsten Ziemann, Jasmin Kirchhoff, Denis Kurkov, Dr. rer. nat. Willem Martijn Baartse; Foto: BTU Cottbus-Senftenberg

Durchwachsene Generalprobe. Energie Cottbus nur 1:1 gegen Neugersdorf

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Durchwachsene Generalprobe. Energie Cottbus nur 1:1 gegen Neugersdorf

Nicht wiederzuerkennen nach dem ausgesprochen guten Spiel gegen Magdeburg (2:0) waren am heutigen Abend die Spieler des FC Energie. Die bestritten gegen den Staffelkonkurrenten Oberlausitz Neugersdorf ihr letztes Testspiel vor dem Auftakt der Frühjahrsrunde. Dieser soll sich - vorausgesetzt der Platz ist bespielbar - am Donnerstag bei der Reserve von RB Leipzig vollziehen.

Dann aber wird eine andere Qualität nachzuweisen sein, als jene der heutigen Generalprobe. Unglaublich viele Abspielfehler sowohl im Spielaufbau, dazu eine oft sorglose Deckung und ein ziemlich harmloser Angriff schrien unter der knapp 400 Besuchern regelrecht nach einer abgedroschenen Phrase. Nach dieser soll sich ja stets "einer missglückten Generalprobe, eine gelungen Premiere" anschließen. Besser wäre es wirklich!

Schon nach vier Minuten geriet der FCE nach einem überraschenden Konter durch Oliver Merkel in einen Rückstand, den Tom Nattermann nach 38 Minuten nach einer schönen Kombination über Putze und Kruse korrigieren konnte. Neugersdorf wurde darüber hinaus allerdings kaum in Abwehrnöte gebracht, weil Energie kaum zwingende Angriffsaktionen zustande brachte. Nach der Pause setzte Trainer Wollitz acht weitere Spieler der so genannten "2.Reihe" ein, die speziell über Juniorenspieler Gabriel Boakye einige flotte Aktionen anboten.

Möglicherweise erfährt Energies Offensivabteilung schon bald Verstärkung. Zwar tauchte der schon als möglicher Neuzugang gehandelte Brasilianer Marcelo de Freitas Costa nicht mehr im Kader seines aktuellen Vereins Neugersdorf auf. Auch bei Cottbus stand er nicht auf dem Spielformular. Dennoch schaute er sich die Partie von der Tribüne aus an.

Auch zu dieser Personalie äußerte sich Energiecoach "Pele" Wollitz, der den Spielverlauf und die Leistung seiner Mannschaft im Rahmen ihrer Generalprobe als nicht sonderlich dramatisch darstellte.

Fotos: Christiane Weiland


Seniorenakademie an der BTU in Senftenberg schloss erfolgreiches Semester ab

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Seniorenakademie an der BTU in Senftenberg schloss erfolgreiches Semester ab

Zum Abschluss eines spannenden Wintersemesters stand am 25. Januar 2017 das Thema Strafrecht auf dem Vorlesungsprogramm der Seniorenakademie am Standort Senftenberg der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus–Senftenberg.

Referent war Prof. Dr. jur. Andreas Wien, der an der Universität das Fachgebiet Recht mit dem Schwerpunt Wirtschaftsrecht vertritt und dessen Vorlesungen zu brisanten Themen seit Jahren immer wieder das Programm der Akademie für Weiterbildung in der zweiten Lebenshälfte mitprägen.

Rückblickend auf dieses nunmehr 36. Semester in Folge, zeigt sich Marlies Hennig vom Organisationsteam sehr zufrieden: „Insgesamt hatten sich 199 Teilnehmende, 119 Frauen und 80 Männer, für das Semester angemeldet. Dies war noch einmal eine Steigerung gegenüber dem Semesterstart im Oktober 2016.“

Neben Wissenschaftlern der Universität und externen Referenten gestalteten Teilnehmer der Seniorenakademie, so Dietmar Ziller und Rudolf Renner, das Programm mit eigenen Vorträgen. Ein Höhepunkt waren die Ausführungen von Brandenburgs Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung Kathrin Schneider, die den demographischen Wandel im Land Brandenburg in der Fläche in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen stellte. Zum Thema „Lauchhammer – Eisenkunstguss in der Zeit des Klassizismus“ referierte Prof. Dr. habil. Horst Remane, Prof. em. der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Schon traditionell gingen die Teilnehmenden wieder auf Exkursion – diesmal in das Uhrenmuseum Glashütte und Schloss Weesenstein im Müglitztal – und besuchten die Neue Bühne Senftenberg.

Nach den Semesterferien öffnen sich, beginnend mit dem 5. April, erneut jeweils mittwochs um 14:30 Uhr die Hörsaaltüren im Konrad-Zuse-Medienzentrum für wissensdurstige Seniorinnen und Senioren.

Das Programm für das Sommersemester finden Interessierte ab Ende Februar unter www.ifw-fhl.de . Weitere Informationen zur Seniorenakademie gibt es unter Telefon 03573  85-741 bei den Mitarbeiterinnen Sabine Koch - E-Mail: sabine.koch(at)ifw-senftenberg.de - und Marlies Hennig - E-Mail: Marlies.Hennig(at)ifw-senftenberg.de - im Institut für Weiterbildung an der BTU in Senftenberg.

Bild: Semesterabschlussvorlesung der Seniorenakademie an der BTU in Senftenberg mit Prof. Dr. jur. Andreas Wien.; Foto: Ralf-Peter Witzmann, BTU Cottbus–Senftenberg

Premiere "Verbrennungen". Schauspiel von Wajdi Mouawad

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Premiere

Am Freitag, 27. Januar 2017, 19.30 Uhr kommt in der Kammerbühne das Schauspiel „Verbrennungen“ des frankokanadischen Dramatikers, Autors und Regisseurs Wajdi Mouawad zur Premiere. Catharina Fillers, die am Staatstheater zuletzt „Nathans Kinder“ und „Der Teufel mit den drei goldenen Haaren“ inszenierte, nimmt sich dieser zutiefst berührenden Familiengeschichte an.

Bei der Testamentseröffnung vermacht die aus dem Libanon stammende Nawal Marwan (Kristin Muthwill) ihren Zwillingen Jeanne (Ariadne Pabst) und Simon (Johannes Kienast) zwei Umschläge – einen für ihren unbekannten Vater, den anderen für den unbekannten Bruder. Erst, wenn sie beide gefunden haben, dürfen Tochter und Sohn einen Stein auf dem Grab der Mutter aufstellen. Die Zwillinge, die im Glauben aufwuchsen, ihr Vater sei als Held im Krieg gefallen, reagieren zunächst verstört, begeben sich dann aber doch nacheinander auf die Suche. Diese führt sie mitten in die Wirren der späten 70er-Jahre des vom Bürgerkrieg zerrissenen Libanons, in eine sich wechselseitig bedingende Abfolge von Gewalt, Vergeltung, Flucht und Genoziden. Schritt für Schritt rekonstruieren Jeanne und Simon das Leben ihrer Mutter, die einst die „Frau, die singt“ genannt wurde. Dabei entdecken sie eine große, ungelebte Liebe und das Geheimnis ihrer eigenen Identität.

Regisseurin Catharina Fillers erzählt das personalintensive Stück, in dessen Zentrum die Figur Nawals steht, mit fünf Darstellern, die durch schnelle Verwandlungen in verschiedene Charaktere schlüpfen. Ausstatterin Cary Gayler hat für die beiden Kammerbühnen-Produktionen „Verbrennungen“ und „Wintersonnenwende“ (Premiere 28.1.2017) einen Bühnenraum entwickelt, der an ein anatomisches Theater erinnert und eine große Nähe zwischen Spielern und Zuschauern zulässt. Assoziative Videoprojektionen von Oliver Seidel und eigens für den Abend entwickelte Musiken von Deborah Wargon ermöglichen Rückblenden in Nawals unbekannte Vergangenheit.

 

Es spielen: Kristin Muthwill (Nawal Marwan), Ariadne Pabst (Jeanne u.a.), Thomas Harms (Hermile Lebel u.a.) Johannes Kienast (Simon u.a.) und Henning Strübbe (Wahab/Nihad u.a.) 

Karten:

Die Premiere ist ausgebucht. Außer für den 26. März sind für die weiteren Vorstellungen „Verbrennungen“ Karten erhältlich im Besucherservice sowie online über www.staatstheater-cottbus.de; Ticket-Telefon 0355/ 7824 24 24

Bild: Szenenfoto mit (im Vordergrund) Kristin Muthwill (Nawal) und Ariadne Pabst (Jeanne); Foto: Marlies Kross

Eröffnung am neuen Standort: Erster Kunde des Straßenverkehrsamtes Calau begrüßt

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Eröffnung am neuen Standort: Erster Kunde des Straßenverkehrsamtes Calau begrüßt

Pünktlich um 8.30 Uhr am Donnerstagmorgen, den 26. Januar 2017 war es soweit: nach ihrem Umzug und der dadurch notwendigen kurzzeitigen Schließung wurde die Kfz-Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz an ihrem neuen Sitz im ersten Obergeschoss des Sparkassengebäudes  in der Cottbuser Straße 26 in Calau wiedereröffnet. Landrat Siegurd Heinze, Calaus Bürgermeister Werner Suchner und Lothar Piotrowski, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Niederlausitz, ließen es sich nicht nehmen, den ersten Kunden persönlich zu begrüßen.

Volker Schmidt vom Autohaus Liebsch in Lübben staunte nicht schlecht, als er mit der Wartenummer Eins in der Hand am Donnerstagmorgen das Büro der Zulassungsstelle betrat. Warteten doch neben der Sachbearbeiterin des Straßenverkehrsamtes Karin Lange der Landrat des OSL-Kreises Siegurd Heinze, Bürgermeister Werner Suchner und der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Niederlausitz Lothar Piotrowski persönlich im Großraumbüro, um ihn als den ersten Kunden am neuen Standort mit Blumen und einem extra angefertigten Sonderschild willkommen zu heißen. „Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz dankt allen Kunden des Straßenverkehrsamtes für ihre Geduld während der vorübergehenden Schließung der Zulassungsstelle in der vergangenen Woche. Ein großer Dank geht darüber hinaus an alle Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes für den reibungslosen Umzug und die pünktliche Wiedereröffnung“, äußerte sich Landrat Heinze. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Niederlausitz Lothar Piotrowski freue er sich auf ein angenehmes und kooperatives Mietverhältnis. Bürgermeister Suchner begrüßte ebenfalls den neuen Standort, erhofft er sich doch damit eine weitere Belebung der Stadtmitte Calaus.

Nach 25 Jahren Straßenverkehrsamt OSL am Standort in der Calauer Straße der Freundschaft stimmten die Abgeordneten des Kreistages im vergangenen Jahr für einen Umzug der Behörde in die Niederlassung der Sparkasse Niederlausitz im Stadtzentrum von Calau. Der entsprechende Mietvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren wurde Ende März 2016 unterzeichnet. Mehrere Gründe sprachen für den Umzug des Straßenverkehrsamtes in Calaus Zentrum. Zum einen bedeutet der Standort eine Stärkung der Innenstadt von Calau, was sowohl für Bürger als auch Gewerbetreibende Vorteile mit sich bringt, zum anderen verkürzen sich durch die Lage des Kreishauses Calau direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite notwendige Verwaltungswege. Durch die Unterbringung des Sachgebietes Verkehrswesen in leerstehenden Räumen des Kreishauses wird zugleich eine verbesserte Auslastung erzielt. Die Sparkasse Niederlausitz konnte damit ebenfalls freistehende Raumkapazitäten einer Nutzung zuführen. Neben der Zulassungs- und Führerscheinbehörde sind nun auch drei Schilderdienste im Gebäude untergebracht.

Ab sofort ist die Kfz-Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde mit geringfügig geänderten Öffnungszeiten an ihrem neuen Sitz in der Cottbuser Straße 26 in Calau erreichbar.

Neue Sprechzeiten der Kfz-Zulassungsstelle & Fahrerlaubnisbehörde:
Mo       8.30 – 12 Uhr
Di        8.30 – 12 Uhr und 13 – 17.30 Uhr
Do       8.30 – 12 Uhr und 13 – 17.30 Uhr
Fr        8.30 – 12 Uhr

Und noch ein Hinweis: Zur Überbrückung eventueller Wartezeiten steht allen Kunden der Kfz-Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde OSL kostenfrei für die Dauer von einer Stunde das W-LAN der Sparkassengeschäftsstelle im Erdgeschoss zur Verfügung.

Foto: Landrat Siegurd Heinze (r.) begrüßt gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Niederlausitz Lothar Piotrowski (2.v.r.) sowie dem Bürgermeister der Stadt Calau Werner Suchner (l.) Volker Schmidt vom Autohaus Liebsch in Lübben (2.v.l.) als ersten Kunden der Kfz-Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde OSL am neuen Standort im Sparkassengebäude Calau. Foto Landkreis.

 

Lok-Duell in Cottbus

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Lok-Duell in Cottbus
Wenn am Samstag in Cottbus in der Verbandsliga der Herren zum Duell der ESV Lok Mannschaften aus Cottbus und Guben kommt steht eine Auseinanderstezung der Gegensätze auf dem Programm. Während die Gastgeber mit 18 : 2 Punkten an der Spitze stehen befinden sich die Neißestädter am südlichen Ende der Tabelle. Damit sollten die Rollen eigentlich verteilt sein doch werden sich die Gäste nicht kampflos ergeben. Hat doch die Gubener Mannschaft in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass sie in Cottbus gute bis sehr gute Ergebnisse erzielen kann zudem werden die Gäste versuchen alle ihre Chancen im Kampf um den Klassenerhalt zu nutzen. Für die Cottbuser heisst es also mit höchster Konzentration das Spiel anzugehen um keine böse Überraschung erleben zu müssen.
 
Spielbeginn in der Kegelhalle an der Saarbrücker Straße ist am Samstag um 13:00 Uhr.
 
In der Kreisklasse empfängt die 4. Mannschaft des ESV Lok Cottbus am Sonntag um 09:00 Uhr den SV Einheit Drebkau. Die Gäste kämpfen um den Aufstieg in die Kreisliga und werden bestrebt sein, es den Cottbusern so schwer wie möglich zu machen, die Punkte in Cottbus zu behalten.

Netzentgelte: Ungleichbehandlung für brandenburgische Handwerksbetriebe bleibt bestehen

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Netzentgelte: Ungleichbehandlung für brandenburgische Handwerksbetriebe bleibt bestehen

Der brandenburgische Handwerkskammertag ist enttäuscht über den im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur. Auf die einst versprochene bundesweite Angleichung de Netzentgelte für die Übertragungsnetze wird demnach verzichtet. Damit  zahlen Handwerksbetriebe in Brandenburg weiter zum Teil deutlich höhere Stromkosten als in anderen Bundesländern.

Diese Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung stößt bitter auf. "Wir brauchen endlich eine faire Verteilung der Netzentgelte", sagt Peter Dreißig, Präsident der Handwerkskammer Cottbus. Der vorgelegte Gesetzentwurf sei nur ein Minischritt in die richtige Richtung und keineswegs das, was man von der Bundesregierung erwartet. "Die Energiewende ist eine nationale Aufgabe, die auch von allen gleichermaßen getragen werden muss." Es könne nicht sein, dass die märkischen Handwerksunternehmen überproportional zur Kasse gebeten werden. "Höhere Kosten heißt auch immer weniger Mittel für Investitionen", so der Bäckermeister.

"Viele kleine und mittlere Handwerksbetriebe produzieren mit modernen Maschinen und müssen deshalb mit der Kostengröße Energie rechnen", ergänzt Robert Wüst, Präsident der Handwerkskammer Potsdam. "Um die Akzeptanz der Energiewende nicht zu gefährden, ist es wichtig, die Kosten der Energiewende – die an den Strompreis geknüpft ist – gerecht zu verteilen. Die viele Entlastungen für die Großindustrie und die weiterhin fehlende bundesweite Angleichung der Netzentgelte sind Nachteile für das Handwerk und den Wirtschaftsstandort Brandenburg."

Aus Ostbrandenburg heißt es: "Es ist inakzeptabel und unverständlich, dass Betriebe unseres Stromerzeugerlandes Brandenburg, wo eine enorme Akzeptanz für erneuerbare Energien herrscht, nunmehr im Vergleich zu anderen Bundesländern auch auf längere Sicht in der Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt bleiben sollen. Ebenso wie die Mehrkosten für die Netzanbindungen und Erdverkabelungen bundesweit solidarisiert werden, sind auch die Netzentgelte unverzüglich anzugleichen", kritisiert Frank Ecker, Geschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg, den Gesetzesentwurf.

Hintergrund: Wo viel grüner Strom durch den Ausbau der Erneuerbaren ins Netz drängt, bezahlt der Kunde in der Industrie wie in privaten Haushalten einen deutlich höheren Strompreis. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bekommen dies durch den massiven Ausbau der Windenergie seit Jahren besonders zu spüren. Musterschüler der Energiewende werden damit bestraft. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der lediglich eine schrittweise Abschaffung der sogenannten vermiedenen Netzentgelte vorsieht. Dabei handelt es sich um Zahlungen für dezentrale Einspeisungen von Ökostrom, die aus den Netzkosten finanziert werden.

pm/red

Bild: Shotfactory, www.pixelio.de

 

⁠⁠⁠Kampfsportler greift vier Polizisten in Guben an

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⁠⁠⁠Kampfsportler greift vier Polizisten in Guben an

In den zeitigen Nachmittagsstunden des 27. Januar 2017 wurde die Polizei zu einem Beziehungskonflikt in die Dr.- Külz- Straße in Guben gerufen. Der Ex-Freund einer jungen Frau wollte sich gewaltsam Zutritt zu der Wohnung verschaffen. Die Beamten bemühten sich den Konflikt zwischen den beiden Parteien kommunikativ zu schlichten. Der 25-jährige verschmähte Freund der Frau rastete aus und drohte mit einem Messer auf die Polzisten einstechen zu wollen. Der Kampfsportler griff die Beamten an und schlug auf sie ein. Nur unter Hinzuziehung weiterer Polizeikräfte und des Einsatzes von Pfefferspray konnte er überwältigt und vorläufig festgenommen werden. Dabei wurden vier Polizisten/innen (drei Männer und eine Frau) verletzt. Sie mussten im Krankenhaus behandelt werden und waren nicht mehr einsatzfähig. Der Mann befindet sich derzeit im Polizeigewahrsam. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Ein durchgeführter Drogen- und Alkoholtest verlief negativ.

pm/red

Wird aus dem Gasthof Sielow mittelfristig ein Bürgerhaus?

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Wird aus dem Gasthof Sielow mittelfristig ein Bürgerhaus?

Eine lange Tradition steckt in den Mauern des Sielower Gasthofes. Mit seiner Gaststätte und dem angrenzenden Saal ist er bis in die heutigen Tage hinein ein beliebtes Ziel nicht nur für die rund 3.700 Einwohner des Ortsteils. Wenngleich dort regelmäßig Feiern unter dem Dach der sorbisch-wendischen Tradition stattfinden, auch einige private Feiern im Saal ausgerichtet werden, erst kürzlich der Silvestertanz mit "nAund" stattfand, ist man seitens des Sielower Ortsbeirates und des dortigen Bürgervereins mit der generellen Nutzung nicht recht zufrieden, weil es offenbar weitere Nutzungsmöglichkeiten gibt. "Die kleineren Dörfer um uns herum haben ein Bürgerhaus als Zentrum jeglichen Vereinslebens, nur wir in Sielow als größter Ortsteil von Cottbus haben so etwas nicht", so die Aussage derjenigen, die sich um eine verbesserte Nutzung des Objekts stark machen.

Zu diesem Zweck wurde gestern Abend per Postwurfsendung zu einer Ideen-Beratung in die "Pension Nordstern" geladen, zu der 50 Einwohner kamen, um neue Nutzungskonzepte vorzuschlagen. Immer wieder machte das Wort Fördermittel die Runde, ohne die sowohl künftige Umbauarbeiten, als auch der Einbau von anderen Nutzungsformen illusorisch schienen. Klar verdeutlicht wurde in diesem Zusammenhang, das für den Erwerb von Immobilien keine Fördermittel ausgereicht werden. Daneben machte Dr. Dieter Werner allerdings ganz deutlich, dass es einen langen Atem braucht, Förderanträge bis zum positiven Bescheid zu bearbeiten: "Ich habe all das bei unserem Bauvorhaben mit der Erweiterung des Baus auf unserer Drieschnitzer Golfanlage erlebt. Da gehört ein tragfähiges Konzept dazu, alle Antragsforderungen müssen kompetent bearbeitet werden und nach der ersten Absage darf man sich nicht entmutigen lassen. Mit anderen Worten, man muss Leute haben, die sich in dieses Thema voll reinknien und den Prozess sachverständig, ja geradezu professionell begleiten!"

Unbedingt soll der Gasthof erhalten werden, so das Credo des Abends. Doch blieben verständlicherweise viele Einzelheiten ungeklärt. Die wohl wichtigste Aussage jedoch kam von Olaf Schöpe. Der hatte 1996 das Objekt gekauft und grundlegend saniert. Ähnlichen Werterhaltungsmaßnahmen wie vor gut 20 Jahren sind auch heute nötig, um dem Haus einen modernen Zuschnitt zu verpassen, der weitere Nutzer interessiert und animiert, hier ihre Feiern abzuhalten. All dies betrachtend sagte der Eigentümer seine Bereitschaft zu, eine Umnutzung grundsätzlich zu unterstützen. Allerdings erwartet er dazu schlüssige Konzepte. Und genau die sollen in absehbarer Zeit bei einem ähnlichen Treffen vorgestellt werden.


Die Distel in der Scheune. Artgerechte Spaltung – Kabarettprogramm mit Michael Feindler

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Die Distel in der Scheune. Artgerechte Spaltung – Kabarettprogramm mit Michael Feindler

Michael Feindler ist laut Süddeutscher Zeitung „einer, der frischen Wind in die Szene bringt und sie irgendwann ordentlich aufmischen könnte“. Seit Jahren hält der Lyriker unter den Kabarettisten hartnäckig an der Behauptung fest, man dürfe dem Publikum ruhig etwas mehr zutrauen – in Hinblick auf Denkleistung, Schmerzgrenze und Empfindsamkeit. Die Zuschauerreaktionen geben ihm Recht.  

Mit seinem neuen Soloprogramm legt Feindler erneut ein kompromissloses Stück Kabarett vor, das scharf und gleichzeitig feinfühlig, augenzwinkernd und doch melancholisch daherkommt. Er reimt, singt, stellt fest – und das wie immer auf seine ganz eigene Art, die selbst dann noch harmlos wirkt, wenn die wortgewaltige Waffe längst geladen ist.

Termin: Sonntag, 5. Februar 2017, 19.00 Uhr, Theaterscheune (Ströbitzer Hauptstr. 39)  

Karten: 17 Euro (ermäßigt 12 Euro)

Bild: Michael Feindler; Foto: Daniel Boberg

pm/red

Person im Wasser? Kinderscherz löst Feuerwehreinsatz in Eisenhüttenstadt aus

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Person im Wasser? Kinderscherz löst Feuerwehreinsatz in Eisenhüttenstadt aus

Im Bereich des Oder-Spree-Kanals in Eisenhüttenstadt waren Hilferufe zu hören, weswegen die Vermutung bestand, dass eine Person in das Eis eingebrochen ist. Sofort wurden etliche Rettungskräfte aus Eisenhüttenstadt und Neuzelle alarmiert, die sehr zügig den Kanal abgsuchten. Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Neuzelle übernahmen dabei den Abschnitt zwischen Gubener Straße und Straße der Republik. Zwei Einsatzkräfte aus Eisenhüttenstadt rüsteten sich vorsorglich mit Wasserrettungsanzügen aus.

Es konnten keinerlei Hinweise auf eine Person in Notlage gefunden werden. Von Passanten wurde berichtet, dass die Rufe von Kindern kamen, die inzwischen weitergezogen sind. Somit wurde der Einsatz beendet.

pm/red

Foto: I-vista, www.pixelio.de

Vermisstensuche bei Kostebrau. 83-Jährige stirbt im Krankenhaus

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Vermisstensuche bei Kostebrau. 83-Jährige stirbt im Krankenhaus

Am Freitagabend wurde der Polizei bekannt, dass eine 83-jährige Frau aus Kostebrau durch Angehörige vermisst wurde. Die Frau war mit ihrem PKW von zu Hause losgefahren und seitdem nicht mehr gesehen worden. Eine Suche unter Einbeziehung des Polizeihubschraubers führte am Samstagvormittag dann zum Auffinden der Frau im Bereich des Windparks Kostebrau. Die Frau lag im Freien in der Nähe ihres Fahrzeuges und war stark unterkühlt. Sie musste mittels Notarztwagen ins Krankenhaus verbracht werden. Dort konnte man sie leider nicht retten, so dass sie am Nachmittag verstarb. Ein Fremdverschulden an der Situation der Frau wird ausgeschlossen.

pm/red

Foto: Tim Reckmann; www.pixelio.de

77-Jähriger Lübbener vermisst

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77-Jähriger Lübbener vermisst

Am Freitagabend gegen 22:00 Uhr verließ der 77-jährige Vermisste seine Wohnung in Lübben und kehrte bisher nicht mehr dorthin zurück. Bei einer großangelegten Suche zu Fuß, per Hubschrauber und mittels Schlauchbooten wurden dessen Schuhe und Jacke mit Ausweispapieren in Lübben, Breite Straße in Höhe Brücke am Ufer der Berste aufgefunden. Die Suche nach der Person führte bisher nicht zum Erfolg.

Der Vermisste leidet an Diabetes, Demenz und Bluthochdruck. Er ist ca. 170cm groß, ist etwas mollig, hat kurze graue Haare und trägt einen Bart. Er dürfte, nach Auffinden einiger Bekleidungsstücke, nur noch mit einem Hemd und einer Jeans bekleidet sein.

pm/red

Ein Weg zur Freiheit. Theaterbrunch im dkw. zum Ballettabend „Picasso!“

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Ein Weg zur Freiheit. Theaterbrunch im dkw. zum Ballettabend „Picasso!“

Beim Theaterbrunch im dkw. Kunstmuseum Dieselkraftwerk Cottbus am 5. Februar 2017 steht die neue Ballettproduktion „Picasso!“, eine Woche vor ihrer Premiere, im Mittelpunkt.  

Zu Recht gilt Pablo Picasso als einer der begnadetsten, kreativsten und produktivsten Künstler aller Zeiten. Sein Werk und die sich darin abzeichnende künstlerische Entwicklung faszinieren den Choreografen Lode Devos seit Jahrzehnten. Devos begreift Picassos Fortschreiten zu immer Neuem als einen Weg zu größtmöglicher künstlerischer Freiheit. Im Theaterbrunch spricht er mit Museumsdirektorin Ulrike Kremeier über diesen Weg. Anhand von Videoaufnahmen, Modellen und Musikbeispielen geben er und die Kostümbildnerin Anne-Frederique Hoingne, der Bühnenbildner Hans-Holger Schmidt und Mitglieder des Ballettensembles Einblick in die tänzerische Annäherung an das Werk des Jahrhundertgenies. Es moderiert Ballettmeister Dirk Neumann.  

Im 2. Teil des Brunchs führt Ulrike Kremeier durch die eine Woche zuvor eröffnete Ausstellung „Schlaglichter. Sammlungsgeschichte(n)“ mit Arbeiten aus dem Museum Junge Kunst Frankfurt (Oder). Diese Ausstellung ist Teil einer aus drei Expositionen zusammengesetzten umfänglichen Schau, einem Prolog zur Fusion der Museen in Frankfurt (Oder) und Cottbus. An ihr ist auch das Kunstarchiv Beeskow beteiligt.  

Gastronomisch begleitet erneut die Brotbüchse Cottbus den Brunch. Für Kinder ab 5 öffnet die Museumswerkstatt zum Basteln, Malen und Spielen.

Termin: Sonntag, 5. Februar 2017, 10.30 Uhr, dkw. Kunstmuseum Dieselkraftwerk Cottbus (Uferstraße/Am Amtsteich 15)  

Karten: Brunch 16 Euro | Brunch und Führung 19 Euro | Kinder bis 10 Jahre 8 Euro; Karten nur im dkw. unter Tel. 49 49 40 40

Bild: Martin Schüler, Intendant des Staatstheaters Cottbus und Choreograph Lode Devos; Foto: Marlies Kross

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