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Anstieg der Reallöhne in Berlin und Brandenburg setzt sich fort

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Anstieg der Reallöhne in Berlin und Brandenburg setzt sich fort

Auch im 3. Quartal 2016 sind die Reallöhne, das heißt die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen, in Berlin und Brandenburg gestiegen.

Nach den Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung erhöhte sich der Reallohnindex im 3. Quartal 2016 gegenüber dem 3. Quartal 2015 in Berlin im Durchschnitt um 1,8 Prozent und in Brandenburg um 2,9 Prozent, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Die Verbraucherpreise nahmen im gleichen Zeitraum um 0,5 Prozent (Berlin) bzw. um 0,3 Prozent (Brandenburg) zu. Der Index der nominalen Bruttomonatsverdienste stieg in Berlin um 2,2 Prozent und in Brandenburg um 3,2 Prozent.

Weit über durchschnittliche nominale Verdienststeigerungen gab es in Berlin im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (+10,8 Prozent), im Baugewerbe (+8,4 Prozent) und in der Energieversorgung (+5,3 Prozent). In Brandenburg traf dies vor allem für die Wirtschaftszweige Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+11,1 Prozent), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+5,1 Prozent) sowie im Bereich Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+4,0 Prozent) zu.

Die Höhe des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich lag im 3. Quartal 2016 einschließlich Sonderzahlungen in Berlin bei 3.011 EUR und in Brandenburg bei 2.583 EUR. Dabei wurde im Produzierenden Gewerbe (Berlin: 3.700 EUR, Brandenburg: 2.869 EUR) weiter hin deutlich mehr als im Dienstleistungsbereich (Berlin: 2.906 EUR, Brandenburg: 2.497 EUR) verdient. Differenziert nach einzelnen Branchen fielen die Unterschiede noch deutlicher aus. Der höchste durchschnittliche Bruttomonatsverdienst (einschließlich Sonderzahlungen) wurde in der Energieversorgung (Berlin: 5.434 EUR, Brandenburg: 4.219 EUR) gezahlt. Beschäftigte im Gastgewerbe verdienten hingegen im Schnitt in Berlin nur knapp 1.500 EUR und in Brandenburg gut 1.400 EUR im Monat. Der im Vergleich zum Produzierenden Gewerbe niedrigere Verdienst im Dienstleistungsbereich lässt sich unter anderem durch den höheren Anteil an Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten erklären. Während im Produzierenden Gewerbe Teilzeitbeschäftigung nahezu unbedeutend ist, wird der Dienstleistungsbereich – vor allem in Branchen mit ohnehin geringeren Verdiensten – von Teilzeitarbeit und sogenannten Minijobs geprägt.

Neben dem Gastgewerbe gilt dies beispielsweise auch für den Handel, das Gesundheits- und Sozialwesen sowie die Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (z.B. Reinigungsgewerbe, Hausmeisterdienste und gärtnerische Dienstleistungen). Weitere Unterschiede ergaben sich in Abhängigkeit von der Art der ausgeübten Tätigkeit. Während zum Beispiel Vollzeitbeschäftigte in leitender Stellung im 3. Quartal 2016 inklusive Sonderzahlungen monatlich in Berlin durchschnittlich 6.687 EUR und in Brandenburg 6.128 EUR brutto verdienten, kamen in Vollzeit tätige Facharbeiterinnen und Facharbeiter im Durchschnitt auf 2.992 EUR (Berlin) bzw. 2.655 EUR (Brandenburg). An- sowie ungelernte Vollzeitbeschäftigte erhielten in Berlin im Schnitt einen Bruttomonatsverdienst von 2.291 bzw. 1.985 EUR, während es in Brandenburg 2.112 bzw. 1.922 EUR waren.

pm/red

Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt; www.pixelio.de

 


Partnerschaftsjubiläum vorbereitet. Konzerte im Landkreis Elbe-Elster besprochen

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Partnerschaftsjubiläum vorbereitet. Konzerte im Landkreis Elbe-Elster besprochen

Besuch aus dem Elbe-Elster-Partnerschaftskreis hatte jetzt (20./21. Januar) der Märkische Kreis in Nordrhein-Westfalen. Kulturamtsleiter Andreas Pöschl, Partnerschaftsbeauftragter Dieter Jagode, Kreismusikschulleiter Thomas Prager und der Dozent für Schlaginstrumente, Lars Weber, waren zu einem Arbeitstreffen gekommen, um die Partnerschaftsaktivitäten für dieses Jahr zu besprechen. Für den Märkischen Kreis nahmen der Fachdienstleiter Kultur und Tourismus, Detlef Krüger, die beim Kreis für die Organisation des Märkischen Jugendsinfonieorchesters zuständigen Inge Kohlgrüber, Michelle Wolzenburg, MJO-Dirigent Thomas Grote sowie Partnerschaftsbeauftragte Isabelle Schöneborn teil.

Themen der Gespräche waren ein Kooperationsprojekt des Märkischen Jugendsinfonieorchesters mit der Kreismusikschule „Gebrüder Graun“ im Landkreis Elbe-Elster anlässlich des 25-jährigen Partnerschaftsjubiläums in diesem Jahr, dessen Organisation, die Finanzierung sowie das musikalische Programm.

Die Probenphase in Elbe-Elster ist vom 17. bis 24. August. Konzerte sind geplant am 25. und 26. August im Partnerschaftskreis sowie am 27. August in der Lutherstadt Wittenberg, am 1. und 2. September im Märkischen Kreis und am 3. September in Schwerte. Aufgrund des 25-jährigen Partnerschaftsjubiläums wird es in beiden Kreisen Festveranstaltungen geben, die jeweils mit einem der Konzerte abgerundet werden. Unter anderem wird die Reformationssinfonie von Felix Mendelssohn Bartholdy gespielt, passend zum Lutherjahr.

Foto (Isabelle Schöneborn/Märkischer Kreis): Andreas Pöschl, Lars Weber, Michelle Wolzenburg, Thomas Prager, Thomas Grote, Dieter Jagode (v.l.n.r.)

pm/red

Forster Garde aus der Luckauer Halle gefegt

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Forster Garde aus der Luckauer Halle gefegt

Bei strahlendem Winterwetter machten sich mehr als 50 Zuschauer auf den Weg zur Halle an der Schanze um es vorweg zu nehmen – sie wurden nicht enttäuscht. Das junge Schiri-Team aus Calau pfiff die Partie pünktlich und höchst korrekt an. Der HC III brannte auf Wiedergutmachung, ließ man doch im Hinspiel in Forst einen schmerzhaften Punkt liegen.

Beide Mannschaften legten ein rasantes Tempo vor und nach 4 Minuten stand es bereits 4:4. Alle acht Tore wurden aus dem Positionsangriff erzielt – dies schien bedrohlich, da Forst mit voller Kapelle angetreten war und auch das ein oder andere neue Gesicht sich unter den Schützen eingetragen hat. Doch es kam die Zeit der Dritten. Schöne Spielzüge im Angriff, eine wache und aggressive Abwehr und ein Torhüter der den einen und anderen Ball vereitelte ermöglichten über die Zwischenstände 8:5 (11. Minute) und 13:6 (19.) einen 10-Tore-Vorsprung (17:7) in der 23. Minute. Der ein oder andere Bernersennen ähnliche Gesichtsausdruck unter den HC Mannen auf der Platte ist teilweise durch den dezimierten Kader zu entschuldigen. So waren Raunigk, Endruschat und Naumann nicht einsatzbereit. Folglich fanden alle Spieler genügend Zeit sich in der Spielpraxis zu erproben. Mit einem Pausenstand von 21:10 ging man in die erlösende Kabine.

Trotz treffender Ansprache in der Pause mit dem Ziel aufkommende Übermut und Siegessicherheit zu entkräften, kamen die Forster wieder ins Rennen. Tor für Tor spielten sie sich näher an den HC. Wer auf Kontinuität in der zweiten Halbzeit setzt, bleibt weiterhin enttäuscht. Ob es nun das Durchwechseln innerhalb der Mannschaft oder die zwei Hände voll Heberversuche aus allen Lagen waren, bleibt ungeklärt. Fische glänzte, in dem er mehrere Fernwürfe absetzen konnte und auch Kussi nutzte seine Möglichkeiten auf dem linken Flügel. Die Zuschauer fühlten sich jedenfalls über 60 Min wunderbar unterhalten. Die Paraden von Lamich im Tor sorgten für den einen oder anderen Wachrüttler in der Halle. Hinzu kam auch eine ungesunde Härte, da die Forster nun versuchten ihre spielerischen Defizite durch übertriebenen Körpereinsatz auszugleichen, was auch von den Schiris entsprechend geahndet wurde und für viel Wirkungsraum der HC Akteure sorgte. Für den Fall, dass es sich noch nicht vollends rumgesprochen hat - Bockinger ist versprochen und vergeben. Jegliche dreiste Umarmungsversuche sind von daher künftig zu unterlassen.

Fazit: Die Antiproportionalität zwischen Spielzeit und Spielqualität bleibt verhext. Wie Trainerikone Götzelt schon zu Jugendzeiten plädierte „Wer unten wirft, kann nicht drüber werfen“ – hat noch Bestand. Unterm Strich zwei wertvolle Punkte für die tapfere Combo. Fangen und Werfen bleibt dennoch weiterhin auf dem Trainingsplan.

Es spielten:
Tor: Rinka, Lamich

Feld: Schulz (2), Bock (14/5), Ziegenhardt (2), Massierer (7), Kusnierz (3), Weiss , Dressel (2), Karla (1), Töpel (2/1), Christopf (1)

MVs: Naumann | von der Krone

HC Spreewald III vs. TV 1861 Forst - 34:19 (21:10).

Knigge-Seminar im Rahmen der science academy der BTU Cottbus–Senftenberg

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Knigge-Seminar im Rahmen der science academy der BTU Cottbus–Senftenberg

Schülerinnen und Schüler der siebten bis zwölften Klassen sind am Samstag, 11. Februar 2017, zu einem besonderen Termin eingeladen. Zwischen 11 und 15 Uhr haben sie Gelegenheit, unter der Überschrift „KNIGGE UP TO DATE“ an einem Knigge-Seminar der science academy der BTU Cottbus–Senftenberg im renommierten Restaurant „Goldener Hahn“ in Finsterwalde teilzunehmen.

Gemeinsam mit den dortigen Experten decken sie eine Festtafel, mixen Cocktails und üben ganz nebenbei moderne und internationale Umgangsformen. Dann wird ihnen ein tolles Vier-Gang-Menü serviert, bei dem sie gewiss viel Neues kennenlernen und alles geübt wird, damit sie beim nächsten Rendezvous ganz sicher sind. Und für den Berufseinstieg gibt es ein Zertifikat.

Teilnehmen können alle Interessierten, nicht nur solche, die bereits das Benimm-Seminar im Rahmen der Kinderuni der BTU im „Goldenen Hahn“ absolviert haben. Es stehen noch Restplätze zur Verfügung.

Anmeldungen sind erforderlich und bitte bis zum Dienstag, 31. Januar,  zu richten an: Heike Postelt, BTU Cottbus–Senftenberg, Zentrale Studienberatung, Telefon:  +49 (0)3573 85 280, E-Mail: heike.postelt(at)b-tu.de.

pm/red

Foto: w.r.wagner  / www.pixelio.de

 

Mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus. Polizei sucht Zeugen in Forst

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Mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus. Polizei sucht Zeugen in Forst

Ein 20-jähriger Spremberger wurde am Sonntag, 22.01.2017, mit schweren Verletzungen, vorrangig im Kopfbereich, im Krankenhaus Spremberg behandelt und anschließend in das Carl-Thiem-Klinikum nach Cottbus verlegt.

Nach den bisherigen Ermittlungen hielt sich der Mann bis gegen 05:00 Uhr des Sonntages bei einer Feier im Bereich des Forster Kegeldammes auf, verließ diese dann, um zum Bahnhof in Forst zu gehen. Er wurde zu einem späteren Zeitpunkt im Verlauf des Vormittags, zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr in der Nähe des Forster Rosengartens gesehen, fuhr dann mit dem Zug nach Cottbus und Spremberg, wo er ins Krankenhaus gebracht wurde.

Bislang gibt es keine Erkenntnisse dazu, wie er sich diese Verletzungen zugezogen haben könnte, so dass strafbare Handlungen nicht ausgeschlossen werden können.

Zur Aufklärung dieses Sachverhalts sucht die Polizei mögliche Zeugen, die den 20-Jährigen im Verlauf des Sonntagvormittags in Forst im Bereich Kegeldamm, Rosengarten sowie auf dem Weg von dort zum Bahnhof, gesehen haben. Melden Sie sich mit Ihren Hinweisen telefonisch unter 03562 920 im Polizeirevier Forst oder nutzen Sie unter www.internetwache.brandenburg.de auch das Internet.

pm/red

Toter im Schnee bei Brieske gefunden

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Toter im Schnee bei Brieske gefunden

Ein aufmerksamer Bürger teilte der Polizei am Mittwoch gegen 07:45 Uhr mit, dass im Bereich eines Brückenwalls an der Nebenstraße der B 169 bei Brieske ein Mensch im Schnee liegt. Der sofort alarmierte Notarzt konnte nur noch seinen Tod feststellen. Erste Ermittlungen zur Identität des Mannes ergaben, dass es sich bei dem Toten um einen 53-Jährigen aus der Region handelt. Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte auf ein gewaltsames Einwirken Dritter. Die Kriminalpolizei schließt einen Suizid aus, sondern geht von einem gesundheitlichen Problem aus. Die Ermittlungen dauern an.

pm/red

Foto: Symbolbild; fritz zühlke  / www.pixelio.de

 

Brieske/Senftenbergs C1-Junioren gewinnen eigenen WinterCup

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Brieske/Senftenbergs C1-Junioren gewinnen eigenen WinterCup

Bereits am 20. Januar bestritten zwei Mannschaften der C Junioren des FSV Brieske/Senftenberg Ihr Einladungsturnier in der Niederlausitzhalle. In spannenden Vorrundenspielen setze sich in Gruppe A die erste Mannschaft vom FSV vor der SG Groß Gaglow durch. Der Großenhainer FV und die SpVgg. Coswig kamen auf die Ränge Drei und Vier. Für den Hoyerswerdaer FC ging es in Gruppe B nach zwei Remis auf Platz Vier. Budissa Bautzen gewann gegen Hoyerswerda und kam dadurch auf Rang Zwei. Die zweite Mannschaft vom FSV Brieske belegte mit einem Sieg, einer Niederlage und einem Remis den zweiten Gruppenrang. Die SG Weixdorf kam mit zwei Siegen und einem Remis auf Rang Eins.

Die Halbfinalspiele waren spannend und beide Gruppensieger setzten sich knapp aber verdient durch, so dass die SG Weixdorf im Finale auf die erste Gastgebermannschaft traf. Im Spiel um Platz Sieben gewann der Hoyerswerdaer FC gegen Coswig und der Großenhainer FV sicherte sich Platz Fünf durch ein 2:0 Sieg gegen Budissa Bautzen. Die zweite Briesker Mannschaft gewann gegen Groß Gaglow das kleine Finale und durfte den ersten Pokal in Empfang nehmen.

Mit einem deutlichen 4:1 Sieg gewann die erste Mannschaft vom FSV das Turnier gegen Weixdorf und freute sich über den großen Siegerpokal.

Den besten Torhüter stellte Hoyerswerda mit Carlos Maywald, Ben Volkmann vom Großenhainer FV wurde von den Verantwortlichen zum besten Spieler gewählt. Niklas Wotscheg, Richard Jacob und Toni Frenzel teilten sich die Tojägerkrone.

Pro agro vergab Marketingpreis: Auszeichnung für Luther Pass auf der Grünen Woche

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Pro agro vergab Marketingpreis: Auszeichnung für Luther Pass auf der Grünen Woche

Das Reformationsjahr hat gerade erst begonnen, schon hat der bereits jetzt unglaublich begehrte „Luther Pass“ aus dem Landkreis Elbe-Elster seinen ersten Preis eingeheimst.

Auf der internationalen Bühne der Grünen Woche in Berlin nahmen Peter Hans, Erster Beigeordneter, Dezernent und Kämmerer des Landkreises, sowie Marketingkoordinatorin und Luther-Pass-Erfinderin Janine Kauk die Auszeichnung entgegen. Es handelt sich dabei um den 1. Platz beim pro agro-Marketingpreis 2017 in der Kategorie Land- und Naturtourismus. Die Anerkennung wird vom Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin e.V. alljährlich anlässlich der Grünen Woche vorgenommen. Begründet wurde die Entscheidung wie folgt: „Der Luther Pass besitzt seine Einmaligkeit in der Beteiligung von Städten über die Grenzen Brandenburgs hinaus. Jede Stadt gibt den Pass und alle dazugehörigen Informationen aus und wirbt somit auch für die touristischen und regionalen Angebote der anderen Regionen.“ Zudem beeindruckte die Aufwertung des touristischen Angebotes „Luther Pass“ durch regionale Produkte, „die sich thematisch in Geschmack und Zutaten dieser Zeit verpflichten und in einheitlichem Erscheinungsbild auftreten.“

Marketingkoordinatorin Janine Kauk freute sich riesig über die prominente Auszeichnung: „Es ist unglaublich, was wir alle gemeinsam in den vergangenen Wochen hier auf die Beine gestellt haben. Und es macht mich umso glücklicher, dass wir sowohl unseren Wunsch nach einer verstärkten überregionalen Zusammenarbeit als auch unseren Fokus auf regionale Partnerschaften zwischen Kultur und Kulinarik in diesem Produkt vereinen und bereits sehr erfolgreich umsetzen konnten.“

Unter dem Motto „Innovative Produkte und Produktvermarktung“ wurden mit dem pro agro-Marketingpreis 2017 jeweils die ersten drei Preisträger in den Kategorien, Direktvermarktung sowie Land- und Naturtourismus gekürt. Die Preisvergabe erfolgte am 20. Januar durch die Vorsitzende des Verbandes Hanka Mittelstädt im Beisein des Brandenburger Landwirtschaftsministers Jörg Vogelsänger.

Mit der Broschüre „Ein Land voller Ideen“ werden die Produkte, Produktideen und Vermarktungskonzepte aller 46 Wettbewerbsteilnehmer des pro agro-Marketingpreises 2017 dargestellt. Die gedruckten Exemplare dieser kurzweiligen Entdeckungsreise durch das innovative Brandenburg werden auch im Jahresverlauf angeboten, um noch umfangreicher über die Vielfalt aller eingereichten innovativen Beiträge zum pro agro-Marketingpreis 2017 informieren zu können.

Der pro agro-Marketingpreis, den der Verband bereits seit 2000 jedes Jahr im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin verleiht, zählt zu den begehrtesten Trophäen in der regionalen Ernährungs- und Tourismus-Branche. Er ist zum Markenzeichen von Produktentwicklung und Gastlichkeit made in Brandenburg geworden, dessen Strahlkraft über die Grenzen des Landes hinausreicht. Die zentrale Botschaft lautet: Brandenburg ist Kreativität, Innovation und Unternehmertum. Und Elbe-Elster mischt dabei kräftig mit.

Foto Pressestelle Kreisverwaltung/Susanne Dobs:


Internationales Rotary Jugendmusikfestival 2017 in Finsterwalde

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Internationales Rotary Jugendmusikfestival 2017 in Finsterwalde

Der Rotary Club Finsterwalde hat die große Freude, das traditionelle Internationale Rotary Jugendmusikfestival 2017 organisieren zu dürfen. Bereits im Jahr 2005 hat es hier stattgefunden, damals mit Konzerten in der Trinitatiskirche sowie der Dreifaltigkeitskirche in Dresden.

Seit über 30 Jahren entsenden die Partnerclubs unseres Gründungsclubs Bad Driburg in Frankreich (Mantes-la-Jolie, Yvelines), England (Harrow, Greater London), Spanien (Palma-Almudaina), Belgien (Vilvoorde) und Italien (Saronno) im Wechsel Musikschüler aus den Heimatorten der Clubs  für eine Woche, um unter der Leitung des Dirigenten der Mailänder Scala, Maestro Ernesto Leo, zu musizieren. Am Ende werden zwei Konzerte gegeben.

Seit unserer Gründung im Jahr 1994 haben wir regelmäßig Schüler der Kreismusikschule dazu entsandt, die immer mit großer Begeisterung von den Veranstaltungen berichtet haben. Auch seitens der Schulleitung wird diese Möglichkeit des internationalen Erfahrungsaustausches sehr positiv bewertet. Deshalb ist unsere Bitte auf enge Zusammenarbeit und Bereitstellung von Übungsräumlichkeiten auch spontan auf Zustimmung gestoßen.

Als Auftakt und zur Einstimmung auf dieses große musikalische Ereignis präsentiert der Rotary Club ein Konzert der Kreismusikschule im Logenhaus am Donnerstag, 9. Februar 2017, Beginn 19:00 Uhr.

Ausführende sind die für das Jugendmusikfestival gemeldeten Teilnehmer. Sie werden u. a. die im Rahmen des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ vorgetragene Musik präsentieren.

Karten zum Preis von 7,50€ an der Abendkasse, der Kreismusikschule Finsterwalde (Tel. 03531 71 76 200 oder BMW-Autohaus Berger (Tel. 03533 48050)

pm/red

Foto: Timo Klostermeier  / www.pixelio.de

 

CDU Elbe-Elster krönt den Grünkohlkönig 2017

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CDU Elbe-Elster krönt den Grünkohlkönig 2017

Am Sonnabend, den 14.01.2017 fand wieder die beliebte traditionelle Grünkohlwanderung der CDU Elbe-Elster statt. Mehr als 100 CDU-Mitglieder und Freunde trafen sich in der Region des letztjährigen Grünkohlkönigs Harald Stolley in Crinitz OT Gahro zum gemeinsamen Wandern und Essen.

CDU-Kreisvorsitzender Michael Stübgen: „Die Grünkohlwanderung 2017 war wieder ein voller Erfolg. Über 100 Gäste, gute Stimmung und leckeres Essen zeichnen unsere Grünkohlwanderungen schon seit Jahren aus. Dieses Mal waren auch zahlreiche Unionsfreunde aus dem Oberspreewald-Lausitz-Kreis mit von der Partie, die uns durch die schneereichen Wälder rund um Crinitz führte.“

Nach der schönen Wanderung kam das Auswahlgremium zur einstimmigen Entscheidung und wählte den Kreistagsabgeordneten aus Gröden Dr. Sebastian Rick zum Grünkohlkönig der Saison 2017. Ihm zur Seite steht die Grünkohlkönigin des Jahres 2017, seine Ehefrau Katja Rick.

Foto: Das Grünkohlkönigspaar der Saison 2017 Dr. Sebastian und Katja Rick freuen sich sichtlich über die Krönung.

pm/red

Für atomare Abrüstung und Friedensarbeit. Cottbus wird Mitglied bei Mayors for Peace

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Für atomare Abrüstung und Friedensarbeit. Cottbus wird Mitglied bei Mayors for Peace

Die Fraktion "Die Linke" hat in der heutigen Stadtverordnetenversammlung einen Antrag eingebracht, der sich um die Mitgliedschaft von Cottbus in der internationalen Organisation "Mayors for Peace" (Bürgermeister für den Frieden) dreht. Mitglied kann nicht eine Stadt ansich, sondern nur der (Ober-)Bürgermeister in seiner Funktion als Stadtvorsteher werden. Diesem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt. Holger Kelch in seiner Funktion als Oberbürgermeister äußerte sich auf Nachfrage: "Zeitlich ist es immer so eine Sache sich überall zu engagieren, aber alles was sich gegen Massenvernichtungswaffen richtet, ist eine gute Initiative."

Hintergrund (laut Wikipedia):

Mayors for Peace (engl.: Bürgermeister für den Frieden) ist eine internationale Organisation von Städten, die sich der Friedensarbeit, insbesondere der atomaren Abrüstung, verschrieben haben. Die Organisation wurde 1982 auf Initiative des damaligen Bürgermeisters von Hiroshima, Takeshi Araki, gegründet.

Aus der grundsätzlichen Überlegung heraus, dass Bürgermeister für die Sicherheit und das Leben ihrer Bürger verantwortlich sind, versuchen die Mayors for Peace Einfluss auf die weltweite Verbreitung von Atomwaffen zu nehmen und diese zu verhindern. Der weltweite Verband hieß früher „Programm zur Förderung der Solidarität der Städte mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung von Atomwaffen (Partnerschafts-Programm der Städte Hiroshima und Nagasaki zur Ächtung aller Atomwaffen in Ost und West)“.

Seit Bürgermeister Tadatoshi Akiba den Verband in „Mayors for Peace“ umbenannt und 2003 die Kampagne „2020 Vision“ ins Leben gerufen hat, hat sich die Zahl der Mitglieder mehr als verdreifacht. Ausgehend von Japan haben sich seit der Begründung insgesamt 5.551 Mitgliedsstädte in 156 Ländern der Organisation angeschlossen (Stand 1. März 2013).[1] Eine Teilnahme bedeutet, die Aufnahme von Verhandlungen zur Abschaffung von Nuklearwaffen bis zum Jahr 2020 zu unterstützen.

Die Bürgermeister für den Frieden ruft ihre Mitgliedsstädte auf, die Kampagne 2020 Vision zu unterstützen, um sich so in die internationalen Verhandlungen über Atomwaffen einzumischen. Sie werden dabei von Friedensgruppen auf der ganzen Welt sowohl auf lokaler als auch internationaler Ebene unterstützt. Das Ziel ist, eine verbindliche Vereinbarung eines Zeitplans für die Abschaffung aller Atomwaffen und den Beschluss einer Nuklearwaffenkonvention durchzusetzen, um eine atomwaffenfreie Welt bis 2020 zu erreichen.

Webseite: www.mayorsforpeace.org

Beschäftigte der Arbeiterwohlfahrt in Lübbenau fordern mehr Entgelt

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Beschäftigte der Arbeiterwohlfahrt in Lübbenau fordern mehr Entgelt

Reichlich 50 Beschäftigte der Arbeiterwohlfahrt in Lübbenau haben am 25. Januar 2017 vor den AWO-Spreewaldwerkstätten für mehr Entgelt und für einen neuen Entgelttarifvertrag demonstriert. Beteiligt hatten sich die Beschäftigten aus der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (Spreewaldwerkstätten), aus den AWO-Wohnstätten in Kittlitz und in Lübbenau, aus den AWO-Kitas und der AWO-Schule für Sozialwesen in Lübbenau.

Die Gewerkschaft ver.di hatte die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Lübbenau zu dieser Protestaktion während der Mittagspause aufgerufen. In den vergangenen Wochen gab es schon Protestaktionen in Königs Wusterhausen, in Cottbus und in Calau. Insgesamt beteiligten sich an allen Protestaktionen 190 AWO-Beschäftigte.

Die Gewerkschaft ver.di steht seit Anfang November 2016 mit der AWO Tarifgemeinschaft Brandenburg, zu welcher auch der AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. gehört, in Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft ver.di hat für alle Beschäftigten der AWO Tarifgemeinschaft die Übernahme der aktuellen Tarifregelungen des Tarifvertrages den öffentlichen Dienst (TVöD) gefordert und einen Stufenplan zur schrittweisen Angleichung an den TVöD, beginnend ab Januar 2017 mit 91% in 5 Schritten bis 100% ab September 2021, vorgelegt. Eine Einigung kam in den zurückliegenden 4 Verhandlungsrunden noch nicht zustande.

Die Betreuer/Gruppenleiter mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung in der AWO-Werkstatt für Menschen mit Behinderung (AWO-Spreewaldwerkstätten) erhalten durchschnittlich nur 72%  des monatlichen Entgeltes, welches die vergleichbaren Betreuer/Gruppenleiter in den Lebenshilfewerkstätten Hand in Hand gGmbH in Cottbus erhalten. Die Beschäftigten der Lebenshilfewerkstätten Hand in Hand gGmbH in Cottbus erhalten das Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der jeweils gültigen Fassung an.

„Die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt fordern für ihre öffentlichen Aufgaben und Dienstleistungen die gleiche Wertschätzung und Entlohnung, die auch die vergleichbaren Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit ihrem Tariflohn erhalten“, so Ralf Franke, der ver.di-Verhandlungsführer.

Die Tarifverhandlungen mit der AWO-Tarifgemeinschaft werden am 10. Februar 2017 und 3. März 2017 fortgesetzt.

Im AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. sind in ganz Südbrandenburg rund 1300 Arbeitnehmer  in den unterschiedlichsten sozialen Bereichen beschäftigt.

pm/red

Foto: ver.di

Demokratie - δημοκρατία „Herrschaft des Staatsvolkes“

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Demokratie - δημοκρατία „Herrschaft des Staatsvolkes“

Es wird immer von Demokratie gesprochen .. die Demokratie, die wir schützen müssen als unsere hehren Werte. Erlauben Sie mir, verehrte Leserinnen und Leser, die Frage zu stellen, ob wir tatsächlich in einer Demokratie im Sinne des Begriffes 'Demokratie' leben oder in einer Herrschaft der Parteien.
Alle vier Jahre dürfen die Deutschen bei der Wahl ihre Kreuzchen machen, ein Kreuzchen für den Direktkandidaten des Wahlkreises und ein weiteres Kreuzchen für eine Partei. Leider wissen viele Wählerinnen und Wähler nicht genau was das bedeutet.
Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat gewählt, mit der Zweitstimme wird der Anteil einer Partei gewählt. Nun ist es so, dass in Deutschland die Direktkandidaten der Parteien so gut wie immer über die Landeslisten abgesichert sind. Geben Wähler also die Erststimme einem Kandidaten, der ebenfalls auf Platz eins oder zwei oder drei der Liste der Partei steht, wird eine Wahlmöglichkeit verschwendet. Es sei denn, der Wähler möchte eine bestimmte Partei stärken und einen Kandidaten unterstützen, den er zwar nicht kennt, vielleicht auch nicht in seinem Wahlkreis beheimatet ist, er aber glaubt, die Partei hätte schon die Richtigen auf die Landesliste gesetzt.
Der gewählte Direktkandidat hat ja ein Mandat errungen und kommt in den Bundestag, sein Platz auf der Liste ist also hinfällig. Durch die Zweitstimme kann aber eine Partei einen höheren Anteil erhalten als sie Mandate direkt erobert hat. Das führt dann zu einer etwas skurrilen Situation.
Je Wahlkreis gibt es einen gewählten Kandidaten, dann wird der Anteil der Parteien ermittelt. Ist der Stimmanteil für eine Partei höher als die direkt gewählten Kandidaten, werden weitere Kandidaten der Listen der Parteien in den Bundestag entsandt. Das sind dann die sogenannten Überhangsmandate. Die Grundidee ist ja durchaus gut, allerdings kann so ein Parlament von wie derzeit über 600 Mitgliedern ganz schnell auf über 700 aufgebläht werden. Denke, da gibt es Handlungsbedarf. 500 Abgeordnete reichen meines Erachtens aus. Alles was darüber hinaus geht, sind eher Pfründe für verdiente Parteimitglieder, helfen aber nicht, das Parlament handlungsfähiger zu machen. Wie heißt es doch .. „Viele Köche verderben den Brei“.

Wie geht das nun so in den Fraktionen? Ein Abgeordneter ist ja primär seinem Gewissen verantwortlich. So steht es zumindest im Grundgesetz. Die Realität sieht aber anders aus.
Bei anstehenden Abstimmungen wird in den Fraktionen über das Abstimmungsverhalten diskutiert und das dann beschlossen. Wer anders abstimmt, wird mit einer feinen Abstufung von Sanktionen belegt. Er wird nicht mehr als Redner vorgeschlagen, wird aus Ausschüssen entfernt und so weiter. Wenn das alles nicht wirkt, kann er auch aus der Fraktion ausgeschlossen werden. Der gute Listenplatz bei der nächsten Wahl ist auf jeden Fall dahin.

Wie ist das nun bei geheimen Abstimmungen? Da stimmen die Abgeordneten mit farbigen Kärtchen ab. Am Eingang steht dann wer von der Partei und spielt mit einem Kärtchen 'rum. So als Erinnerung wie geheim abgestimmt zu werden hat. Wenn dann das Ergebnis nicht stimmt, beginnt die Suche nach dem Abtrünnigen, dem Abweichler.

Nun werden Sie Sich fragen, woher ich das weiß. Von einem langjährigen ehemaligen Abgeordneten, der irgendwann wegen dieser Art von Machenschaften die Fraktion freiwillig verlassen hat. Die Gespräche mit ihm waren für mich aufschlussreich und Bestätigung zugleich.

Es ist ja immer wieder zu lesen, dass bei einer Abstimmung der „Fraktionszwang“ aufgehoben wurde. Sehr interessant, da offenbar das im Grundgesetz verankerte Recht der Abgeordneten, nur ihrem Gewissen verantwortlich zu sein, von den Parteien geregelt wird.

Nun darf man nicht übersehen, dass das Grundgesetz den Parteien einen besonderen Status einräumt. Das ist deutlich in dem Gesetz zur Parteienfinanzierung.

Zitat der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: „Da die Parteien die für die Demokratie wichtige Funktion der „Willensbildung des Volkes“ übernehmen, ist der Staat an ihrer Finanzierung beteiligt.
Die Parteien erhalten für bis zu vier Millionen Wählerstimmen 85 Cent pro Stimme, wenn sie bei den Bundestags- und Europawahlen mindestens 0,5 Prozent, bei den Landtagswahlen mindestens 1 Prozent der Stimmen erreichen. Ziel dabei ist es, den kleineren Parteien die gleichen Chancen wie den großen zu ermöglichen. Für jede Stimme, die zu den vier Millionen hinzukommt, werden den Parteien weitere 70 Cent pro Stimme überwiesen. Außerdem erhalten sie für jeden Euro, der über Beiträge oder Spenden eingenommen wurde, 38 Cent, allerdings nur für Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürlicher Person.“

Sehr interessant oder auch verwundert lese ich also, dass die Parteien die „Willensbildung des Volkes“ übernehmen. Ich dachte immer, das Volk könne das selbst.

Tritt ein Kandidat als Einzelbewerber an, der nicht in einem Parteigefüge verankert ist und nur den Wählern und seinem Gewissen verantwortlich ist, erhält er eine einmalige Wahlkampfkostenerstattung nur dann, wenn er mindestens 10% der Stimmen erreicht. Diese einmalige Wahlkampfkostenerstattung beträgt pro gültige Wählerstimme Euro 2,80. Dieser Betrag wird allerdings nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag muss innerhalb von 2 Monaten eingereicht werden.

Parteien erhalten ein niedrigere Wahlkampfkostenerstattung ab 0,5% der gültigen Stimmen, allerdings pro Jahr der Legislaturperiode. Einzelkandidaten können keine Gesetzesentwürfe einbringen, erst in der 2. Lesung dürfen sie Änderungen einbringen. Einzelkandidaten sind folglich massiv benachteiligt und haben leider kaum eine Chance, direkt gewählt zu werden.

Zurück zur Demokratie. Was wäre nun, wenn in Deutschland über 30, also gut 5%, unabhängige Einzelkandidaten, die nur den Wählern und ihrem Gewissen verpflichtet sind, in den Bundestag einziehen weil die Bürger regen und überlegten Gebrauch von der Erst- und Zweitstimme machen? Wenn sich davon 20 oder mehr mit sehr ähnlichen Idealen fänden, könnten sie ein Fraktion bilden. Für die etablierten Parteien wäre das ein Fiasko, für echte Demokratie ein Segen. In dieser Fraktion gälte der Grundsatz: „Nur den Wählern und dem eigenen Gewissen verpflichtet“. Ein Fraktionszwang wäre ausgeschlossen, da die Mitglieder der Fraktion ja keiner Partei angehören und ihren Sitz ohne die Hilfe einer Partei und somit auch ohne Listenplatz direkt erobert haben. Eine Unterordnung entfiele, da kein Abgeordneter einen aussichtsreichen Listenplatz verlieren kann. Die Wiederwahl kann ein Einzelkandidat nur dann erreichen, wenn er den Bürgerinnen und Bürgern glaubhaft vermitteln kann, dass sein Abstimmungsverhalten mit seinem Gewissen vereinbar und das Wohl der Bürgerinnen und Bürger den Ausschlag gegeben hat.

Es wäre also wünschenswert, wenn die Wählerinnen und Wähler von der Wahl über die Erst- und Zweitstimme regen Gebrauch machen und genügend Einzelkandidaten den Mut haben, sich zur Wahl zu stellen. Zum Wohle der Demokratie in unserem Land.

Schlaglichter. Sammlungsgeschichten. Ausstellung in drei Teilen in Cottbus/Eisenhüttenstadt/Frankfurt (Oder)

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Schlaglichter. Sammlungsgeschichten. Ausstellung in drei Teilen in Cottbus/Eisenhüttenstadt/Frankfurt (Oder)

Aus einer umfassenden Depotsichtung der Sammlungen des dkw. Kunstmuseum Dieselkraftwerk Cottbus und des Museums Junge Kunst Frankfurt (Oder) seit ihrer Gründung 1977 bzw. 1964 wie des Bestandes des Kunstarchivs Beeskow ist eine Ausstellung in drei Teilen entstanden, die in dieser Weise so noch nicht zu sehen war und Einmaligkeit beansprucht.

In Cottbus, Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) werden ab 28. Januar 2017 zeitlich parallel Schlaglichter auf die Sammlungsgeschichten der beiden Museen und des Kunstarchivs geworfen, die sich als Auswahlkriterium vor allem an der Erwerbschronologie der Kunstwerke orientieren und so gesellschaftliche und kulturgeschichtliche Brüche anhand dreier Kunstbestände offenbar werden lassen. Anstatt die Abfolge der Exponate über Themen oder entlang der Chronologie der Werkentstehung zu organisieren, orientiert sich die Präsentation "Schlaglichter. Sammlungsgeschichte(n)" an den Daten und Zeiträumen der Sammlungseingänge durch Ankäufe und Schenkungen.

Diese kunsthistorischen Längsschnitte in 5-Jahresschritten entfalten mit den einzelnen Werkgruppen spannungsreiche Konstellationen, die dadurch ein andersartiges sinnliches Erleben eröffnen. 

Gleichermaßen fungiert die Ausstellung aber auch als eine Art Prolog zu der geplanten Fusion der beiden bisher unabhängig voneinander operierenden Museen in Cottbus und Frankfurt (Oder). Eine weitere Besonderheit dabei: die Exposita des dkw. werden in Frankfurt (Oder) gezeigt, die junge Kunst aus Frankfurt (Oder) wird in Cottbus präsentiert, während die Schau der Bestände des Kunstarchivs Beeskow in Eisenhüttenstadt zu sehen ist.

Für die Ausstellung gibt es eine eigene Website: www.schlaglichter.net. Für Fragen gibt es die E-Mailadresse: schlaglichter2017@museum-dkw.de   

Die Orte:

dkw. Kunstmuseum Dieselkraftwerk Cottbus

Uferstr./Am Amtsteich 15, 03046 Cottbus
www.museum-dkw.de

Geöffnet dienstags bis sonntags 10 bis 18 Uhr, Osterfeiertage geöffnet

Eintrittspreise:  6 Euro, ermäßigte Preise sind vorgesehen, Führungen: Eintrittspreis + 1,50 Euro  Eröffnung am Freitag, 27.1.2017, 19 Uhr | Eintritt frei

Dokumentationszentrum Alltagskultur der DDR

Erich-Weinert-Allee 3 / 15890 Eisenhüttenstadt
www.alltagskultur-ddr.de

Geöffnet dienstags bis sonntags 11 bis 17 Uhr, Osterfeiertage geöffnet

Eintrittspreise: 4 Euro (Kombiticket gilt für „Schlaglichter“ und für die Dauerausstellung Alltagskultur der DDR), ermäßigte Preise sind vorgesehen  Eröffnung am Samstag, 28.1.2017, 11 Uhr | Eintritt frei

Museum Junge Kunst Frankfurt (Oder) Rathaushalle / Packhof

Marktplatz 1 / Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Straße 11 / 15230 Frankfurt (Oder)
www.museum-junge-kunst.de

Geöffnet dienstags bis sonntags 11 bis 17 Uhr, Osterfeiertage geöffnet

Eintrittspreise: 6 Euro (Kombiticket für Rathaushalle und PackHof), ermäßigte Preise sind vorgesehen  Eröffnung am Sonntag, 29.1.2017, 11 Uhr | Eintritt frei

Sonderangebot aller drei Institutionen:

Bei Vorlage einer Eintrittskarte zum regulären Preis gewähren die beiden anderen Museen während der Ausstellungslaufzeit den ermäßigten Preis.  

Ausstellungskatalog „Schlaglichter. Sammlungsgeschichte(n)“:

Der Katalog ist zum Preis von 19 Euro an den Museumskassen der Ausstellungsorte erhältlich wie auch per Bestellung unter schlaglichter2017@museum-dkw.de

Ensemble "Pfiffikus" sucht Chorleiter/in in Cottbus - Bewerbungen sofort möglich

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Chormitglieder des Ensemble

Das bekannte Kinder- und Jugend-Ensemble „Pfiffikus“ aus #Cottbus sucht einen Chorleiter.

Dazu übermittelte die Cottbuserin Frau Jana Köhler folgende Information:

„Unser Ensemble Pfiffikus sucht zeitnah einen Chorleiter/ eine Chorleiterin. Voraussetzungen sollte natürlich Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sein. Das Beherrschen eines Instrumentes wäre toll aber ist nicht zwingend. Speziell geht es um die Arbeit mit Jugendlichen ab 12 Jahren, einmal wöchentlich 1,5 bis 2 Stunden. Wer sucht diesbezüglich eine Herausforderung oder kennt jemanden? Auch Neueinsteiger oder Studenten sind gern gesehen.

Meldet euch unter Tel.: 0355-522150, oder per Mail an: info@ensemble-pfiffikus.de . Alternativ findet man auch Informationen auf unserer Facebook-Seite „Ensemble Pfiffikus“."

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Klartext bei Nahrungsergänzungsmitteln. Neue Internetseite der Verbraucherzentrale

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Klartext bei Nahrungsergänzungsmitteln. Neue Internetseite der Verbraucherzentrale

Das neue Online-Angebot www.klartext-nahrungsergaenzung.de bietet Verbrauchern verlässliche Orientierung und Informationen über Risiken oder auch einen möglichen Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln.

In Brandenburger Haushalten landen derzeit verstärkt persönlich adressierte Postwurfsendungen der Rosenbaum Forschung in den Briefkästen. Darin werden beispielsweise Ginkgo-Kapseln für einen klaren Geist angeboten. „Unklar bleibt hier vor allem, welche Inhaltsstoffe in diesem Produkt enthalten sind und wie die Versprechen zur gesundheitlichen Wirkung belegt sind“, sagt Veronika Wrobel von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Viele Anbieter vermitteln Verbrauchern, sie würden ihrer Gesundheit etwas Gutes tun. Häufig aber sind solche Produkte Geldverschwendung, manchmal sogar gesundheitsgefährdend."

Mit dem neuen Internetangebot „Klartext Nahrungsergänzung" informieren deshalb die Verbraucherzentralen zu Nahrungsergänzungsmitteln und schaffen damit eine neutrale Informationsbasis für diese Produktgruppe. Verbraucher können sich per Mausklick informieren, Fragen an Ernährungsexperten stellen und Produktbeschwerden einreichen.

Damit sich Verbraucher darauf verlassen können, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Produkte vertrieben werden, braucht es dringend klare Regeln für sinnvolle Dosierungen und definierte Anforderungen an die Inhaltsstoffe und Höchstmengen. Außerdem müssen versprochene Wirkungen wissenschaftlich abgesichert sein. Die Verbraucherzentralen fordern daher eine Zulassungspflicht mit einer Sicherheitsprüfung für Nahrungsergänzungsmittel.

Das Internetangebot www.klartext-nahrungsergaenzung.de wird im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion der Verbraucherzentralen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert.

Weitere Informationen und Downloads zum Portal auf www.vzb.de.

pm/red

Foto: segovax  / www.pixelio.de


Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Medien & Telefon, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. Kürzlich feierte sie ihren 25. Geburtstag.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.vzb.de und www.facebook.com/vzbrandenburg.

Kfz-Versicherung und Schufa-Eintrag: So lässt sich das Auto trotzdem versichern

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Kfz-Versicherung und Schufa-Eintrag: So lässt sich das Auto trotzdem versichern

Das Schreckgespenst SCHUFA-Eintrag hängt wie ein Damoklesschwert über den Köpfen von Betroffenen. Negative Einträge in der SCHUFA wirken sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens aus. Sei es, dass Betroffene Schwierigkeiten haben, ein Konto zu eröffnen, eine Kreditkarte zu erhalten oder einen Verbraucherkredit aufzunehmen. Die Gründe, die zu einem Eintrag führen, sind dabei so unterschiedlich wie die Menschen, die das Thema betrifft. Doch welche Auswirkungen hat der Schufa-Eintrag auf die Kfz-Versicherung? Wissenswertes rund um dieses Thema ist Gegenstand des Artikels.

Oft gehen unverschuldete Schicksalsschläge einem negativen Schufa-Eintrag voraus

Elementare Schäden wie ein Wohnungsbrand können Auslöser für das Abrutschen in eine finanzielle Notlage sein, die zu Zahlungsschwierigkeiten führt und später unter Umständen in einen negativen Schufaeintrag mündet. Auch der Verlust des Arbeitsplatzes, eine schwere Krankheit oder andere Schicksalsschläge, die die Erwerbsfähigkeit bzw. -tätigkeit betreffen, können mittel- bis langfristig zur Zahlungsunfähigkeit und damit in eine Privatinsolvenz führen.

In einer solchen Notlage sparen Betroffen in der Regel, wo es nur geht. Sie kündigen private Vorsorgeverträge, lösen Sparverträge auf und kündigen vermeintlich überflüssige Versicherungen. Doch der Gesetzgeber hat im Pflichtversicherungsgesetzt festgeschrieben, dass eine Haftpflichtversicherung für ein Kfz zwingend abzuschließen ist. Das Gesetz gilt für jeden Fahrzeughalter in Deutschland.

„§ 1 Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf gesetze-im-internet.de.

Aus dieser gesetzlichen Regelung erwächst auch für Versicherer eine Verpflichtung. Im selben Gesetz ist sinngemäß nachzulesen, dass jede deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung rechtlich dazu verpflichtet ist, jedem Antragsteller die Möglichkeit zu geben, sich zu versichern. Ist damit das Problem aller Schufa-belasteten Verbraucher gelöst? Teilweise schon, denn hier muss man zwischen den Zeilen lesen.

Haftpflichtversicherung Ja – Kaskoversicherung Nein

Der Teufel steckt im Detail: Es geht um die Haftpflichtversicherung – nicht mehr, und nicht weniger. Wie oben erklärt, sind Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, im Prinzip jeden Halter zu akzeptieren. Auch Personen mit negativem SCHUFA Eintrag. Doch was Versicherungen dürfen, ist einen Antrag ablehnen, wenn sie Zweifel an der Zahlungsfähigkeit hegen. Das wird in der SCHUFA entweder

  • mit dem Eintrag einer Privatinsolvenz dokumentiert oder
  • mit einer eidesstattlichen Erklärung.
  • Auch, wenn ein Antragsteller in der Vergangenheit schon einmal die Kündigung von dem Versicherungsunternehmen erhalten hat, hat diese Versicherung rechtlich die Möglichkeit, eine Ablehnung des potentiellen Kunden durchzusetzen.

Liegen allerdings andere Gründe für die Eintragung in der SCHUFA vor, sei es eine unbezahlte Kreditrate oder eine nicht bezahlte Versandhausrechnung, dann sind das keine Gründe, aus denen eine Versicherung einen Antragsteller ablehnen dürfte. In diesen Fällen dürfen Versicherungen ihre Leistungen aber einschränken. Das schlägt sich auf diese Versicherungsleistungen nieder:

  • Versicherungen können nur die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug gewähren.
  • Versicherungen dürfen die Deckungssumme auf die gesetzliche Untergrenze fixieren.
  • Versicherungen dürfen sämtliche Zusatzleistungen und Sondervereinbarungen ablehnen.

Auch, wenn einer Versicherung diese drei Wege offenstehen, verfolgen längst nicht alle Assekuranzen auch alle drei Kanäle. Meistens reicht es ihnen, alleine den Kaskoschutz zu verweigern. Deckungssumme, Zusatzleistung und Sonderkonditionen stehen bei ihnen nicht zur Debatte. In jedem Fall ist es ratsam, wenn Betroffene sich vorab über die Möglichkeiten einer Kfz Versicherung ohne SCHUFA informieren und verschiedene Versicherungen miteinander vergleichen. Ein übersichtliches Portal für den Versicherungsvergleich findet sich auf kfzversicherungohneschufa.de. Nach Angabe von Daten zum Fahrzeug, zur Person und zu weiteren vertragsrelevanten Details, liefert die Datenbank eine Liste von Versicherungen und Tarifen, die in Frage kommen.

Schufa-Abfrage gehört immer zum Standard – auch bei Online Anfrage

Ob online oder offline, seriöse Versicherungen fragen immer die SCHUFA – im Internet zu finden unter schufa.de - eines Antragstellers ab. Es gehört zum üblichen Prüfungsvorgang, um relevantes Backgroundwissen über den potenziellen Vertragspartner zu erhalten. Verbraucher sollten das nicht persönlich nehmen, denn in den seltensten Fällen lehnt eine Versicherung in der Praxis einen Versicherungsantrag ab – auch bei bestehender negativer Schufa.

Bild: Bei einem Unfall werden oft Menschen verletzt. Der Schaden kann dann schnell in die Hunderttausende oder gar Millionen gehen. Auch deshalb ist eine Kfz-Haftpflicht zwingend abzuschließen.; pixabax.com © Akent879 (CC0 Public Domain)

Meetingrekord in Cottbus: Piotr Lisek gewinnt Stabhochsprung mit 5,92m. Airinė Palšytė besiegt Olympiasiegerin

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Airinė  Palšytė aus Litauen ist mit 1,95m die alte und strahlende neue Siegerin des diesjährigen Cottbuser Wettkampfgeschehens

Mit einem neuen Meetingrekord und sensationeller Stimmung in der ausverkauften Arena ging das diesjährige Springermeeting zu Ende.

Der Pole und Olympia-Vierte Piotr Lisek gewann die Sympathien der Cottbuser Zuschauer im Handumdrehen und zeigte sich dem Publikum in Höchstform. Bei 5.92 m blieb seine Latte in luftiger Höhe liegen, umjubelt von einer tosenden Menge. Mit dieser Leistung verbesserte er seinen eigenen Landesrekord von 2015. Zweiter wurde der Deutsche Raphael Holzdeppe mit 5.73 Der Pole und Olympia-Vierte Piotr Lisek gewann mit 5,92m das Cottbuser Springer Meetingm. Konstandinos Filippidis (GRE) sicherte sich mit 5,68 m den dritten Platz. Titelverteidiger Shawn Barber (CAN) hatte so zeitig in der Saison noch nicht die richtige Technik gefunden. Nach 5,60m ging es für ihn nicht weiter. Der Zweite der Hallen-WM 2014, Malte Mohr, konnte mit 5,50m eine solide Leistung vorweisen – nach zwei deprimierenden Jahren, in denen ihm nichts gelingen wollte. Der junge Robert Renner (SLO) musste einen ordentlichen Schreck verkraften, als ihm bei 5,30m der Stab brach. Zum Glück verletzte er sich nicht und konnte weiter springen. Ihm gelang jedoch leider kein gültiger Versuch mehr.

Bei den Damen stand die Anzeige bei sagenhaften 1.95 m still. Die Vorjahressiegerin Airinė  Palšytė aus Litauen ist die alte und strahlende neue Siegerin des diesjährigen Cottbuser Wettkampfgeschehens. Olympiasiegerin Ruth Beitia kam mit 1,92 m im Hochsprung leider nur auf den dritten Platz. Über einen erfolgreichen zweiten Platz mit 1,92 m durfte sich Ana Šimić aus Kroatien freuen. Die Deutsche Marie-Laurence Jungfleisch kam am Abend auch nicht so richtig in Form, und wurde mit 1,80 m Achte. Mit 1,89 m Vierte wurde die Berlinerin Jossie Graumann. Marija Vukovic (MNE) gelangen mit einer Höhe von 1,89m eine neue persönliche Hallen-Bestleistung und ein neuer Landesrekord von Montenegro.

Eingeheizt und das Publikum so richtig in Stimmung gebracht haben die Los Pepinos, die Cottbuser Sambaband. Anschließend zeigten die Turner des SC Cottbus eine kleine Show ihres akrobatischen Könnens, wie Gummipüppchen flogen und sprangen sie durch die Luft. Anschließend durften sich die Zuschauer über die Berliner Cheerleader der Titans Berlin freuen, diese versprühten neben bester Laune auch viel akrobatisches Können.

Gewohnt charmant führte Michael Werling sowie Jana Gebauer vom RBB durch das Programm. Mit einem kraftvollen Urschrei vor dem Start kündigte Piotr Lisek seine Bereitschaft für den erneuten Sprung an, was ihm von Michael Werling auch gleich den Titel „Polnischer Bär“ eingebracht hat. Und welche Kräfte so ein 24-jähriger „Bär“ inne hat, davon konnten sich die Zuschauer überzeugen. Nach den geglückten 5,92 m wagte er sich voller Euphorie an die sechs Meter, verfehlte sie aber nur ganz knapp.

Ausverkaufte LausitzArena mit toller Atmosphäre zum 15. Internationalen Springer Meeting in Cottbus

Alles in Allem war es wieder ein grandioser Abend. Ulli Hobeck als langjähriger Meeting Direktor bekam von 2000 Zuschauern Standing Ovations und einen großen Blumenstrauß als Dankeschön für seine jahrelangen Bemühungen einen Spitzensportabend in die Lausitz zu holen. Ursprünglich angekündigt als sein eventuell letztes organisiertes Meeting musste er sich dem Publikum doch geschlagen geben und zumindest daran denken, irgendwie auch im nächsten Jahr Sponsorengelder aufzutreiben und einfach weiter zu machen. So einfach wird man das Publikum nicht los. Und das ist für die Lausitz gut so.

Die kompletten Ergebnisse des 15. Internationalen Springer-Meetings stehen auf www.springermeeting-cottbus.de/veranstaltung/ergebnisse

Titelfoto: Airinė  Palšytė aus Litauen ist mit 1,95m die alte und strahlende neue Siegerin des diesjährigen Cottbuser Wettkampfgeschehens

Bauernbund hält Wolf in Brandenburg für entbehrlich und fordert Abschusszahlen. Wolfswache angekündigt

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Bauernbund hält Wolf in Brandenburg für entbehrlich und fordert Abschusszahlen. Wolfswache angekündigt

Ein Rinderzüchter aus Leibsch hat angekündigt eine Lagerfeuerwache auszurichten, mit dem Ziel Wölfe von seinen Tieren im Unterspreewald (Landkreis Dahme-Spreewald) fernzuhalten. Frank Michelchen hat bereits einen 1,20 Meter hohen Elektrozaun um das Winterquartier der Tiere errichtet und sorgt sich weiter um die Sicherheit seiner aktuell 40 Muttertiere und 12 Kälber. Kürzlich erst hat eine Kamera einen Wolf direkt am Zaun fotografiert (Titelfoto). Insgesamt soll es nach Einschätzung der Landesregierung etwa 180 Wölfe in Brandenburg geben.

Er ist gleichzeitig Wolfsbeauftragter des Brandenburger Bauernbundes und der hat nun seine Forderungen zum neuen Wolfsmanagmentplan 2017 der Landesregierung veöffentlicht. Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Entwicklung des Landes Brandenburg, Carolin Schilde hatte auf einem Wolfsplenum am 14.12.2016 den Bauernbund um seine Position gebeten.

In dem Schreiben fordert der Bauernbund einen verpflichtenden vollständigen finanziellen Ausgleich, sollte es zu Vorfällen und Rissen in der Weidetierhaltung kommen. Weiterhin fordern sie einen aktiven Herdenschutz durch die "Entnahme von Problemwölfen". Der Bauernbund definiert ihn über die Entfernung und fordert, jeden Wolf, der sich Menschen, Siedlungen oder Viehweiden auf weniger als tausend Meter nähert, zu erschießen und erhofft sich dadurch einen Lerneffekt bei den Wölfen. Weiterhin bezweifelt der Bauernbund die aktuellen Monitoringzahlen und Rissmeldungen und fordert eine Festlegung von Abschusszahlen nachdem der aktive Herdenschutz legalisiert wurde.

Die Forderungen im Detail:

1. Verpflichtender vollständiger finanzieller Ausgleich für die durch Ausbreitung der Wölfe ökonomisch stark belastete Weidetierhaltung, das heißt unbürokratischer Schadenersatz für alle Wolfsrisse sowie Be-zahlung aller Präventionsmaßnahmen inklusive deren Unterhaltung, die zur Bedingung für Schadenersatz gemacht werden. Wir haben den Wolf nicht geholt und nicht willkommen geheißen. Deshalb sollen diejenigen, die seine Ausbreitung ermöglichen und begleiten, auch für die Kosten gerade stehen. Aus unserer Sicht ist der Wolf in Brandenburg entbehrlich. Wenn es aber einen Konsens in der Gesellschaft gibt, seine Existenz in freier Wildbahn wieder zuzulassen, so darf dies die Weidetierhaltung keinesfalls ökonomisch schädigen. Insbesondere darf die Weidetierhaltung nicht für die Prävention verantwortlich gemacht und damit zu Investitionen veranlasst werden, von denen nicht absehbar ist, ob sie sich als wirksam und wirtschaftlich erweisen. Diese Abwägung kann am sinnvollsten von der auch für den Schadenersatz der Risse zuständigen Stelle vorgenommen werden, da hier ein Interesse besteht, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. So lange es nicht zu einem verpflichtenden vollständigen finanziellen Ausgleich kommt, als Grundlage für alle weiteren Diskussionen über einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf, so lange fügt die Naturschutzpolitik des Landes der Weidetierhaltung einen ökonomischen Schaden zu und verringert ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen, weniger artgerechten Haltungsformen. Das allein ist bereits ein unerträglicher Zustand.  

2. Aktiver Herdenschutz durch Entnahme von Problemwölfen, die ihre natürliche Scheu verloren haben, im Rahmen einer 2017 in Kraft zu setzenden Wolfsverordnung zur Gefahrenabwehr von Menschen und Weidetieren. Darin muss die Definition von Problemwölfen und ihre Entnahme rechtssicher geregelt sein. Für uns ist es ein Ausdruck der Missachtung gegenüber unserer Arbeit und unserem Eigentum, wenn ein Wolf, der durch städtische Vorgärten streift, sofort zum Problemwolf erklärt wird, während ein Wolf, der reihenweise Schafe oder Kälber reisst, weiterhin problemlos seinen angeblich natürlichen Verhaltensweisen nachgehen darf. Die natürliche Scheu, die dem Wolf von seinen Apologeten immer wieder nachgesagt wird, sollte zum Maßstab dafür gemacht werden, wann Probleme auftreten können. Ein Wolf, der sich Menschen, menschlichen Siedlungen und von Menschen gehaltenen und täglich betreuten Weidetieren nähert, hat eindeutig diese natürliche Scheu verloren. Deshalb haben wir den Vorschlag gemacht, den Problemwolf über die Entfernung zu definieren – und jeden Wolf, der sich Menschen, Siedlungen oder Viehweiden auf weniger als tausend Meter nähert, zu erschießen. Die Entnahme sollte aus unserer Sicht durch den örtlichen Jagdausübungsberechtigten erfolgen, zumal dieser schnell und unkompliziert auf entsprechende Beobachtungen oder bereits eingetretene Schäden reagieren kann. Wenn es über den Jagdausübungsberechtigten keine zufrieden stellende Lösung gibt, sollte ausnahmsweise die für den Schadenersatz der Risse zuständige Stelle die Entnahme selbst vornehmen bzw. in Auftrag geben dürfen. Nur durch die konsequente Entnahme von Problemwölfen tritt der Lerneffekt ein, der den Wolf wieder dazu befähigt, dem Menschen und seinem Eigentum mit Vorsicht zu begegnen. 

3. Jagdliche Bewirtschaftung nach Anpassung des Schutzstatus, wie durch die Landesregierung bereits angeschoben. Nach unserer Einschätzung rechtfertigt bereits die heute offiziell angenommene Zahl von 180 Wölfen in Brandenburg, im Kontext der genetischen Verbindung mit den Wölfen aus Sachsen und Niedersachsen sowie dem genetischen Austausch mit der polnisch-baltischen Population, eine Lockerung des strengen Schutzes. Wenn aktiver Herdenschutz durch die Wolfsverordnung legalisiert wird, werden natürlich auch die Rissmeldungen hoch gehen und das bisher in der Diskussion zu Recht angezweifelte Monitoring wird zu realistischeren Zahlen führen. Spätestens dann erhält die Landesregierung eine noch bessere Grundlage, gegenüber der Bundesregierung bzw. der EU-Kommission für eine zügige Anpassung des Schutzstatus zu argumentieren. Nach erfolgter Anpassung müssen Abschusszahlen festgelegt und vorzugsweise dort realisiert werden, wo bereits Problemwölfe entnommen und damit bestehende Rudel in ihrer Struktur gestört wurden oder wo eine zu hohe Rudeldichte absehbar zu Problemen führen wird. Während die Entnahme von Problemwölfen logischerweise ganzjährig erfolgen muss, sollte der reguläre Abschuss von ganzen Rudeln in Übereinstimmung mit dem Jagdrecht zwischen November und Februar vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, dass Brandenburg inzwischen eine fast acht mal so hohe Wolfsdichte hat wie Schweden, das auch zur EU gehört. Erst wenn der Wolf in Brandenburg seine natürliche Scheu zurück gewonnen hat und eine ganz normale jagdliche Bewirtschaftung des Bestandes stattfindet wie bei jeder anderen Wildtierart auch, kann von einem Wolfsmanagement gesprochen werden. Alles andere ist ein Angriff auf die Weidetierhaltung und wird von uns aufs schärfste verurteilt.

Vogelgrippe in Forst. Sperrkreis und Sofortmaßnahmen eingerichtet

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Vogelgrippe in Forst. Sperrbezirk ist mit roter Linie, Beobachtungsgebiet mit blauer Linie dargestellt.

Aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Wildgeflügelpest in der Stadt Forst (Lausitz) am 23.01.2017 durch einen toten gefundenen Bussard im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1564), werden zum Schutz der Hausgeflügelbestände vor einer Einschleppung des Erregers der Geflügelpest nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
 
I. Es wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1 km um den Fundort des toten Wildvogels festgelegt, der folgendes Gebiet umfasst:
 
Im Osten an der Neiße in Höhe Gutenbergplatz beginnend
- Mühlenstraße
- Am Markt
- Cottbuser Str.
- Berliner Str.
- August-Bebel-Str.
- Charlottenstr.
- Cottbuser Str.
- Pfälzer Str.
- Robert-Koch-Str.
- Spechtweg
- Schnepfenweg
- Nordumfahrung
- Grenzübergang zur Republik Polen
- Neiße stromauf bis Höhe Gutenbergplatz
 
Für das Sperrgebiet gilt Folgendes:
 
1. An den Hauptzufahrtswegen zu dem Sperrbezirk werden Schilder angebracht mit der Aufschrift “Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk”.
2. Wer im Sperrbezirk Geflügel hält, hat dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Amtstierarzt anzuzeigen.
 
3. für die Dauer von 21 Tagen nach Festlegung des Sperrbezirkes wird gemäß § 56 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung Folgendes angeordnet:
3.1 Gehaltene Vögel und Bruteier dürfen aus einem Bestand nicht verbracht werden.
3.2 Frisches Fleisch, Hackfleisch oder Seperatorenfleisch, Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen, das oder die von gehaltenen Vögeln oder von Federwild aus dem Sperrbezirk gewonnen worden ist oder sind, dürfen nicht verbracht werden.
3.3 Tierische Nebenprodukte von gehaltenen Vögeln aus einem Bestand dürfen nicht verbracht werden.
3.4 Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden.
3.5 Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestands freigelassen werden.
3.6 Geflügel darf nur im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen befördert werden und nur, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird.
 
4. Gemäß § 56 Absatz 3, 4 und 6 der Geflügelpest-Verordnung gilt nach Festlegung des Sperrbezirks darüber hinaus unbefristet bis zur Aufhebung dieser Verfügung Folgendes:
 
4.1. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen.
4.2. Ein innerhalb des Sperrbezirks gelegener Stall oder sonstiger Standort, in dem Vögel gehalten werden, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Das gilt nicht für den Stall oder sonstigen Standort betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfsperson sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen der zuständigen Behörde.
4.3 Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder einer Schutzvorrichtung abgesondert zu halten. Es ist sicherzustellen, dass ein Kontakt zu Wildvögeln ausgeschlossen ist.
4.4 Die Jagd auf Federwild wird untersagt.
4.5 Verendetes Geflügel sowie ein gehäuftes Auftreten von Erkrankungsfällen sind unverzüglich der Veterinärbehörde zu melden.
 
II. Es wurde ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 3 km um den Fundort des toten Wildvogels festgelegt, das folgendes Gebiet umfasst:
 
Im Osten an der Neiße Höhe Wehrinsel (Abzweig Mühlgraben) beginnend
 
- Westlich bis Triebeler Str./Fabrikstr.
- Dünenweg
- Muskauer Str.
- Skurumer Str.
- Umgehungsstr.
- Buchenstraße
- An der Malxe bis Schützenteich (Klein Jamno)
- Südlich Schützenteich
- Zwischen Schützenteich und Klein Jamnoer Teich
- Nördlich Ortslage Klein Jamno bis Am Kirchweg
- Weg über die Bahnlinie Cottbus-Forst (Lausitz) bis Malxe-Neisse-Kanal
- Westlich der Euloer Teiche bis Mützelteich
- entlang der Malxe bis Hinter den Gärten südlich Mulknitz
- Kreuzung B112 Mulknitzer Str.
- Linie nordöstlich Richtung Kreuzung Naundorfer Str./Gut Neu Sacro
- Naundorfer Str. Richtung Sacro
- Nördlich der Ortslage Sacro
- Höhe Dorfstraße Sacro zur Neiße
- Neiße Stromaufwärts bis Höhe Wehrinsel (Abzweig Mühlgraben)
 
Für das Beobachtungsgebiet gilt Folgendes:
 
1. An den Hauptzufahrtswegen zum Beobachtungsgebiet werden Schilder angebracht mit der Aufschrift “Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet”.
2. Wer im Beobachtungsgebiet Geflügel oder Federwild hält, hat dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Amtstierarzt anzuzeigen.
3. Tierhalter haben weiterhin sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
4. Für die Dauer von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebiets dürfen gehaltene Vögel aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden.
5. Für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebiets dürfen gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestands freigelassen werden.
 
6. Danach gilt gemäß § 56 Absatz 3, 6 Geflügelpest-Verordnung nach Festlegung des Beobachtungsgebiets unbefristet bis zur Aufhebung dieser Verfügung Folgendes:
 
6.1 Wer Geflügel hält, hat das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
6.2 Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.
6.3 Die Jagd auf Federwild ist untersagt.
6.4 Verendetes Geflügel sowie ein gehäuftes Auftreten von Erkrankungsfällen sind unverzüglich der Veterinärbehörde zu melden.
 
III. Für die Anordnungen nach I. und II. wird gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 37 Tiergesundheitsgesetz die sofortige Vollziehung angeordnet.
 
IV. Begründung der Anordnung
 
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt und damit hohe Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge hat.
 
Durch die virologische Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 23.01.2017 wurde bei einem auf dem Territorium der Stadt Forst im Bereich Robert-Koch-Straße tot aufgefundenen Wildvogel  hochpathogenes aviäres Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 nachgewiesen.
 
Auf Grund dessen waren gemäß § 55 der Geflügelpest-Verordnung ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet festzulegen. Die Festlegung der Gebietsverläufe fand unter Beachtung der in § 55 Absatz 1 Satz 2 genannten Kriterien statt.
 
V. Begründung der sofortigen Vollziehung:
 
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im öffentlichen Interesse.
Die Geflügelpest ist eine schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruskrankheit, welche in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Es ist daher sicher zu stellen, dass auch während eines Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens alle notwendigen Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen rechtzeitig und vollständig wirksam durchgeführt werden können. Vor diesem Hintergrund müssen private sowie wirtschaftliche Interessen der einzelnen Geflügelhalter, Betriebe oder durch diese Verfügung Betroffenen und somit auch deren Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines erhobenen Widerspruchs vor dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen und unmittelbar greifenden Seuchenbekämpfung zurückstehen.
Nur durch eine sofortige Vollziehung der vorstehend verfügten Anordnungen kann erreicht werden, dass Infektionsketten unterbrochen werden und die Seuchenbekämpfung schnellstmöglich in die Wege geleitet wird.
 
VI. Ordnungswidrigkeiten
 
Gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 4a des Tiergesundheitsgesetzes handelt ordnungswidrig wer, vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000,00 € geahndet werden.
 
VII. Rechtsbehelfsbelehrung
 
Gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der Widerspruch hat gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung bzw. § 37 des Tiergesundheitsgesetz keine aufschiebende Wirkung. Daher sind die in der Allgemeinverfügung benannten Verpflichtungen unverzüglich zu befolgen, auch wenn der Widerspruch frist- und formgerecht eingelegt wurde.
 
Diese Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

pm/red

Foto: Sperrzone (rot) und Beobachtungsgebiet (blau) in und um Forst

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