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Urlaub und Reiserücktritt: Der richtige Versicherungsschutz ist wichtig

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Urlaub und Reiserücktritt: Der richtige Versicherungsschutz ist wichtig

Sommerzeit ist Urlaubszeit und falls Sie für dieses Jahr noch keine Reise geplant haben, ist es auf jeden Fall noch nicht zu spät noch Pläne zu schmieden. Reiseziele gibt es viele, sowohl im europäischen Herbst als auch auf der Südhalbkugel, wo in vielen Ländern ab November der Frühling beginnt. Auch für den Winter gibt es romantische Ziele in Europa und auch innerhalb Deutschlands, sodass die Möglichkeiten dieses Jahr noch Urlaub zu machen schier unerschöpflich sind.

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor hohen Stornierungskosten

Unerlässlich bei einer geplanten und gebuchten Reise ist es, den nötigen Versicherungsschutz abzuschließen und sich sowohl gegen einen eventuellen Reiserücktritt zu versichern als auch Krankheiten und Unfälle während der Reise abzusichern. Gerade bei teuren Reisen macht eine Reiserücktrittsversicherung Sinn, doch auch bei Last Minute-Buchungen sollte diese Versicherung abgeschlossen werden, da dann die Stornierungskosten oft besonders hoch sind und bis zu 80 % betragen können.

Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung müssen sich Reisende entscheiden, ob sie eine einmalige Versicherung nur für die gebuchte Reise wollen, oder ob sie einen Jahresvertrag abschließen möchten. Je nach Reisepreis kann ein Jahresvertrag günstiger sein (ab ca. 3.000 € Reisepreis), wer diesen aber nicht über die Reise hinaus weiterführen möchte, muss daran denken rechtzeitig vor Ablauf des Jahres zu kündigen, da sich der Vertrag sonst um ein Jahr verlängert.

Unter diesen Umständen greift die Reiserücktrittsversicherung

Wichtig ist bei Vertragsabschluss darauf zu achten, unter welchen Umständen die Reiserücktrittsversicherung greift. Dazu zählen folgende Ereignisse:

1. Ein schwerer Unfall oder eine schwere Erkrankung, die den Antritt der Reise unmöglich machen

2. Tod

3. Eine zum Buchungszeitpunkt noch nicht bekannte Schwangerschaft

4. Unvorhergesehener Verlust des Arbeitsplatzes

5. Jobwechsel oder Aufnahme einer neuen Tätigkeit mit Urlaubssperre

6. Impfunverträglichkeit

7. Elementarschäden am Eigentum

8. Wiederholung einer ausbildungsrelevanten Prüfung, die in einem ersten (vorherigen) Versuch nicht bestanden wurde

9. Einbruch

10. Lockerung eines Implantats, Bruch einer Prothese

Das Ereignis muss unvorhergesehen eintreten, sonst zahlt die Versicherung nicht

Wichtig für die Leistung der Versicherung ist, dass der Umstand der den Reiseantritt verhindert unvorhergesehen eintritt und nicht vorher bekannt war. Andernfalls zahlt die Versicherung nicht. Dadurch sind zum Beispiel chronische Krankheiten von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Es gibt sogar Versicherungen, die einen umfangreicheren Versicherungsschutz anbieten, in dem dann sogar Erkrankungen des Hundes oder Trennungen zwischen Paaren eingeschlossen sind. Dieser Versicherungsschutz ist teurer als der Basisschutz, kann sich aber lohnen.

Die verschiedenen Versicherungstarife können im Internet verglichen werden

Wenn es um den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung geht, ist es wichtig die verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Zwar ist der Leistungskatalog bei den meisten Versicherungen ähnlich, je nach Reisepreis, Alter der Mitreisenden oder zu versichernden Reiseleistungen kann der Preis aber trotzdem von Anbieter zu Anbieter variieren. Über Vergleichsportale im Internet können Angebote geprüft werden und direkt auf Basis der persönlichen Reiseangaben erstellt werden. Nach der Prüfung der Konditionen können Reisende ihre Versicherung dann auf Wunsch direkt über das Internet abschließen.

Reiseabbruchversicherung gleich mit abschließen?

Falls mit der gesamten Familie verreist wird, kann eine Reiseversicherung auch gleich für alle Mitreisenden abgeschlossen werden. Es kann sich lohnen über eine ergänzende Reiseabbruchversicherung nachzudenken, die häufig gleich mit der Reiserücktrittsversicherung zusammen abgeschlossen werden kann. Vom Prinzip her funktioniert die Reiseabbruchversicherung ähnlich wie die Reiserücktrittsversicherung, einzig dass sie während der Reise gilt und nicht für die Zeit vor dem Reiseantritt. Kommt es während der Reise zu einem Unfall oder einer Erkrankung, die die Weiterreise unmöglich machen, greift dann die Reiseabbruchversicherung und übernimmt die Stornierungskosten für Leistungen, die nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

Die Auslandskrankenversicherung nicht vergessen

Auch eine Auslandskrankenversicherung ist ein wichtiger Punkt auf Reisen und muss gerade bei Fernreisen berücksichtigt werden. Wichtig dabei ist, dass ein Rücktransport mit eingeschlossen ist, um im Ernstfall nach Hause geflogen und dort behandelt zu werden. Für einen Urlaub in einem Land des Schengen-Raums ist strenggenommen keine extra Versicherung nötig, da über die Europäische Krankenversicherungskarte Notfälle abgedeckt sind, ein Rücktransport ist dort aber auch nicht inbegriffen, wodurch es sich lohnen kann auch für eine Reise ins europäische Ausland eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Wichtig zu wissen: Auslandskrankenversicherungen, die auch die USA und Kanada mit abdecken sollen, sind in der Regel teurer, da die Behandlungskosten in diesen Ländern deutlich über denen in anderen Ländern der Erde liegen. Eine Auslandskrankenversicherung sollte auf jeden Fall schon vor dem Reiseantritt abgeschlossen sein, damit der Versicherungsschutz ab dem ersten Tag der Reise besteht.

Foto: Gerhard Eichstetter  / www.pixelio.de

 


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