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Stallpflicht in Brandenburg wird auf wenige Risikogebiete reduziert

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Stallpflicht in Brandenburg wird auf wenige Risikogebiete reduziert

„Die zunehmende Beruhigung der Seuchenlage ermöglicht die schrittweise Lockerung der Stallpflicht. In einem ersten Schritt wird zu einer risikoorientierten und lokal angepassten Aufstallung von Geflügel übergegangen“, erklärte Verbraucherschutzminister Ludwig am Montag in Potsdam. Und weiter sagte er: „Die Stabilisierung der Lage im Hausgeflügelbereich sowie die rückläufigen Virusnachweise bei Wildvögeln ermöglichen uns, von der generellen Stallpflicht für Geflügel abzusehen“.

Da die Aufstallung nach wie vor ein wichtiges Element in der Bekämpfung dieser Tierseuche ist, bei der es darauf ankommt, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel wirkungsvoll zu unterbinden, werden die Landkreise und kreisfreien Städte nach folgenden Risikokriterien die Stallpflicht im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt bis zum vollständigen Erlöschen des Seuchengeschehens festlegen:

-           in einem Randstreifen um Ramsar-Gebiete,

-           in Wildvogeleinstandsgebieten (Wildvogelrast- und –sammelplätze),

-           in nach der Geflügelpestverordnung eingerichteten Restriktionszonen und

-           im Falle von Geflügelpestnachweisen bei Wildvögeln.

Die Landkreise und kreisfreien Städte können auf der Basis einer lokalen Risikobewertung die Aufstallung in weiteren Gebieten anordnen.

Restliche Aufstallungsgebiete aufgrund der Vogelgrippe in Brandenburg ab 20. März 2017

Die genauen Grenzen der Risikogebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. Bei Fragen zur Aufstallung von Geflügel, wenden Sie sich bitte an ihre Landkreisverwaltung.

Darüber hinaus müssen die strengen Biosicherheitsvorkehrungen, die sich aus der Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ergeben, weiterhin aufrechterhalten werden. Sie sollen das Risiko des Erregereintrags in die Geflügelbestände minimieren.

Informationen zur Beschreibung der risikoorientierten Aufstallungsgebiete und die komplette Karte mit Gebieten in denen die risikoorientierte Aufstellung von Geflügel im Land Brandenburg angeordnet wurde, finden Sie auf der Homepage des MdJEV.

pm/red

Foto: Wikipedia, CC 2.5 Lizenz


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