
Verkehrsministerin Kathrin Schneider hat die Entscheidung des Bundesrats zu Tempo 30 vor Schulen, Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen begrüßt.
Damit wird die Herabsetzung der Geschwindigkeit vor solchen Einrichtungen zur Regel. Zukünftig muss in Einzelfällen erklärt werden, weshalb Tempo 30 nicht angeordnet wird.
„Ich begrüße, dass die Regelung, für die sich Verkehrsministerkonferenz vor etwa einem Jahr ausgesprochen hatte, im Bundesrat angenommen wurde. Wir hatten uns für diese Neuregelung eingesetzt, weil sie es den Kommunen erleichtert, Tempo 30 zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden vor Kitas und Schulen einzuführen, “ sagte Ministerin Schneider heute.
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am Freitag einen Änderungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen zu einem Vorschlag des Bundes abgelehnt. Der Änderungsantrag sah vor, bei einer geplanten Anordnung von Tempo 30 vor Bildungs- und Sozialeinrichtungen in jedem Fall eine Einzelfallprüfung durchzuführen.
pm/red
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