
Im Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte weist das Ministerium des Inneren und für Kommunales diese an, im Wege des „Pflichtgemäßen Ermessens“ ausreisepflichtigen Opfern rechter Gewalt ein vorübergehendes Bleiberecht einzuräumen und von den Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes konsequent Gebrauch zu machen.
Dazu erklärt die Sprecherin für die Bekämpfung des Rechtsextremismus der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg Inka Gossmann-Reetz: „Ich begrüße den nun in Kraft getretenen Erlass ausdrücklich! Ein derartiger Erlass ist einzigartig in Deutschland und ich bin stolz darauf, dass Brandenburg hier eine Vorreiterrolle einnimmt. Im vergangenen Jahr ist die Anzahl rechtsextremer Gewalttaten um 23,4% angestiegen. Der Erlass schützt Opfer rechter Gewalt und sichert zudem die konsequente Strafverfolgung der Täter. Wir können nicht zulassen, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden können, weil die Opfer dieser Taten im Strafprozess nicht mehr als Zeugen zur Verfügung stehen.“
Der Landtag hatte die Landesregierung im April aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass bei ausreisepflichtigen Opfern rechter Gewaltstraftaten von den Möglichkeiten der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Duldungen konsequent Gebrauch gemacht wird.
pm/red