
Auch Onlinehändler müssen Geräte zurücknehmen / Marktcheck zeigt durchwachsenes Bild
Verbraucher haben ab sofort mehr Möglichkeiten, ihre Altgeräte abzugeben, damit sie recycelt bzw. richtig entsorgt werden können. Denn seit dem 25. Juli sind größere Einzel- und Online-Händler verpflichtet, elektrische und elektronische Altgeräte zurücknehmen. Neu ist auch, dass die unter das Gesetz fallenden Händler kleine Geräte annehmen müssen, selbst wenn diese nicht dort gekauft wurden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat in einem Marktcheck geprüft, ob die Onlinehändler die neuen Vorschriften richtig umsetzen. Das Ergebnis ist durchwachsen.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat in einer Stichprobe 17 Onlinehändler befragt, welche Maßnahmen geplant sind und wie Verbraucher hierüber informiert werden. Die Umsetzung scheint in der neunmonatigen Übergangsfrist von einem Großteil der Händler gut vorbereitet worden zu sein: Dreizehn der Unternehmen informieren auf ihrer Homepage korrekt über die neuen Rückgabemöglichkeiten. Vier der Unternehmen kommen den gesetzlichen Informationspflichten allerdings bislang noch nicht nach.
Welche Händler müssen Geräte zurücknehmen und was können Verbraucher erwarten?
Onlinehändler mit einer Lagerfläche für Elektrowaren über 400 Quadratmetern müssen ab sofort Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Die Händler müssen dabei nicht nur ihre eigenen Geräte zurücknehmen: Kleine Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, können auch zurückgegeben werden, wenn sie nicht beim Händler gekauft wurden. Die Rücknahme darf dabei nicht an einen Kauf gebunden sein. Diesen Service können Verbraucher kostenlos in Anspruch nehmen, die Händler dürfen lediglich Transportkosten berechnen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Rücknahme: Der Onlinehändler muss Verbrauchern beim Kauf eines Gerätes mitteilen, wo ein entsprechendes Altgerät in zumutbarer Entfernung zurückgegeben werden kann oder auf welche Weise er es zurücksenden kann. Die Rücknahme für größere Elektrogeräte kann auch am Ort der Übergabe des Neugerätes stattfinden, das heißt bei Auslieferung beim Kunden an der Haustür.
Sollten Unternehmen sich weigern, Altgeräte zurückzunehmen, können Verbraucher sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Individuellen Rat erhalten Verbraucher
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in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
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am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
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per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.