
Das Gubener Appelfest ist zu einer schönen Tradition im regionalen und kulturellen Leben der Stadt Guben und der Region geworden. Alljährlich wurde die Gubener Apfelkönigin als Symbolfigur gewählt. Zu den ehrenamtlichen Aufgaben gehört die Repräsentation bei öffentlichen Anlässen und auf Messen. Auch im Jahr 2017 wird der Höhepunkt des Festes die Wahl der Symbolfigur. Der Marketing und Tourismus Guben e.V. möchte auch diesem Jahr allen die Möglichkeit geben, das Amt der Symbolfigur zu bekleiden. Für das Amt können sich neben Frauen auch Männer oder Paare bewerben. Wer am 10. September dann zur Symbolfigur gekürt wird, werden weiterhin die Festgäste per Wahl bestimmen.
Ab sofort können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Guben und der Gemeinde Schenkendöbern für dieses Amt bewerben. Voraussetzung ist, wie auch in den anderen Jahren, die Vollendung des 18. Lebendjahres und der Wohnsitz in der Stadt oder der Gemeinde Schenkendöbern. Das Team der Touristinformation steht für Fragen und Beratung zur Verfügung und gibt gern Auskunft über die Aufgaben der Symbolfigur und was die Kandidatinnen oder Kandidaten beim Fest und im Amt erwartet.
Auch in diesem Jahr erhalten alle Kandidaten eine Porträtserien von Foto-Werner. Der zukünftigen Symbolfigur steht für die Dienstfahrten ein Auto vom Fischer-Autohaus zur Verfügung und für eine standesgemäße Frisur sorgen die Friseursalons Carola Mai und Beauty Hair Wandrei. Mit der entsprechenden Garderobe wird die Symbolfigur von der Sparkasse Spree-Neiße eingekleidet. Wie diese am Ende aussieht, entscheidet natürlich auch der Ausgang der Wahl. Ziel bleibt es, die Festrobe der rot-schwarzen Tracht anzunähern, natürlich für die Person maßgeschneidert.
Eine Bewerbung ist ab sofort in der Touristinformation in der Frankfurter Straße 21 möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 11.August. Der restliche August und Anfang September werden dann genutzt um die Kandidatinnen und, oder Kandidaten bei Festen oder gegebenen Anlässen der Öffentlichkeit vorzustellen.
Personen, die gegen den veranstaltenden Verein innerhalb der letzten 12 Monate gerichtlich vorgegangen sind, sind von der Kandidatur ausgeschlossen.
Foto: Apfelkönigin Antonia Lieske / Foto: Foto Werner
pm/red