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Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

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Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Die am 13.02.2017 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung – Bekanntmachung des Sperrbezirks und Beobachtungsgebietsverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest- wird aufgehoben. Diese Verfügung tritt am 12.03.2017 in Kraft.

Die Aufstallungsanordnung, verfügt am 25.11.2016, bleibt hiervon unberührt und gilt weiterhin im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

Hinweis

Das Beobachtungsgebiet umfasste den Ortsteil Sedlitz, die Ortslage Lieske und den Gemeindeteil Kleinkoschen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

pm/red

Foto: Martin Schemm, www.pixelio.de


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