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NPD-Verbot gescheitert: verfassungswidrige Ziele, Menschenwürde verletzend aber keine Aussicht auf Erfolg

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NPD-Verbot gescheitert: verfassungswidrige Ziele, Menschenwürde verletzend aber keine Aussicht auf Erfolg

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im NPD-Verbotsverfahren erklärt Innenminister Karl-Heinz Schröter: „Ich hätte mir ein anderes Ergebnis gewünscht. Aber auch so war das von den Bundesländern angestrengte Verfahren sehr wichtig für unsere Demokratie. Denn es ermöglichte erstmals seit dem KPD-Verbot vor 60 Jahren wieder eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts in der schwierigen Frage der Parteienverbote. Das damalige Urteil ist sehr lange her. Mit der heutigen Entscheidung aus Karlsruhe herrscht nun wieder Klarheit über die Möglichkeiten und Grenzen von Parteienverboten in der freiheitlichen Demokratie. Das ist ganz klar ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen Stand.“

Schröter betonte, dass die Entscheidung überhaupt nichts daran ändere, dass die NPD eine „rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei ist. Das haben die Verfassungsrichter auch klar festgestellt. Die Karlsruher Entscheidung ist daher in keiner Weise als Persilschein für die NPD zu verstehen.“ Die Partei werde daher auch weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet. Auch wenn sie in den letzten Jahren an Einfluss und Mitgliedern verloren habe, bleibe sie unverändert „das wichtigste organisierende Zentrum der rechtsextremistischen Betätigungen in der Bundesrepublik“. In Brandenburg verfügt die NPD derzeit über etwa 290 Mitglieder.

„Die Karlsruher Entscheidung hat klargestellt, dass der NPD auf rechtlichem Wege nicht beizukommen ist. Das ist zu akzeptieren. An der Notwendigkeit der harten politischen Auseinandersetzung mit dieser gefährlichen Kraft des Rechtsextremismus in Deutschland ändert dies nichts. Im Gegenteil: Sie ist umso wichtiger, als nun klargestellt ist, dass die NPD nicht verboten werden kann“, betonte Schröter. Einen weiteren gegen die NPD gerichteten Verbotsversuch schloss der Minister nach der heutigen Entscheidung „für sehr lange Zeit aus“.

Schröter sagte, die sorgfältige Vorbereitung des Verfahrens durch die Antragsteller habe „dem Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung in der Sache ermöglicht“. Die Fehler des ersten Verbotsverfahrens wurden nicht wiederholt und es wurden keine neuen Fehler gemacht. „Damit ist nun für jeden klar, was heute rechtlich möglich ist und was nicht. Diese Klarheit zu erhalten war aus meiner Sicht den Weg nach Karlsruhe wert. Das Verfassungsgericht hat so die Möglichkeit erhalten und genutzt, die Maßstäbe für Parteienverbote im Lichte der heutigen Zeit und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu konkretisieren“, betonte Schröter.

Die Bundesrichter begründeten ihr Urteil damit, dass trotz eines die Menschenwüde verachtenden Volksbegriffs der NPD, eines politischen Konzepts, dass auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist, es nahezu ausgeschlossen ist, dass die Partei ihre verfassungswiedrigen Ziele mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln erreichen kann.

pm/red

Foto: GNU Free Documentation License; Marek Peters


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