
Die brandenburgische Polizei hat in diesem Jahr erneut eine Vielzahl von Medien als jugendgefährdend zur Indizierung angezeigt. Bis Mitte Dezember legte das Landeskriminalamt (LKA) 59 Tonträger bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vor, teilte das Innenministerium heute in Potsdam mit. Im Jahr 2015 hatte das LKA 62 Indizierungen beantragt. Brandenburg ist damit bundesweiter Spitzenreiter.
Allein 58 Indizierungsanregungen betrafen im Jahr 2016 rechtsextremistische Musik. 27 rechtsextremistische Tonträger wurden im Laufe dieses Jahres bereits indiziert, 28 Verfahren laufen noch. Bei drei CDs mit rechtsextremistischem Inhalt folgte die Bundesprüfstelle den Indizierungsanregungen nicht.
Innenminister Karl-Heinz Schröter lobte das konsequente Vorgehen der Polizei. „Rechten Hassmusikern müssen wir den Stecker ziehen. Rechtsextremisten wollen mit der Musik vor allem junge Leute infiltrieren und sie damit für ihre menschenverachtenden Machenschaften vereinnahmen. Das werden wir nicht zulassen. Deshalb wird die Polizei weiterhin konsequent sein und gegen musikalisch verpackte Nazi-Parolen vorgehen.“
Seit 2004 mehr als 700 Anregungen
Die Zahl der vom LKA angeregten Indizierungen von linksextremistischer Musik sank im Vergleich der Jahre 2015 und 2016 von zwei auf eins. Der Antrag dieses Jahres war erfolgreich, der Tonträger kam auf den Index.
Brandenburgs Polizei kann aufgrund einer Änderung des Bundesgesetzes seit 2004 eigenständige Indizierungsanträge an die BPjM richten. Seitdem hat das LKA weit mehr als 700 Tonträger zur Indizierung angemeldet. Das ist mit Abstand der bundesweite Spitzenwert.
Dass die Anträge des LKA fundiert und von hoher Qualität sind, belegt die Erfolgsquote: Regelmäßig werden mehr als 90 Prozent der Anregungen in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.
Von den insgesamt 28 in diesem Jahr auf Anregung Brandenburgs indizierten Tonträgern wurden 15 in den Listenteil A und 13 in den Listenteil B aufgenommen. Die in der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Darunter fallen auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk, Verteilaktionen sowie ein generelles Verbot der Bewerbung. Im Teil B werden alle Medien aufgeführt, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle sowohl jugendgefährdend sind, als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen daher einem allgemeinen, für alle geltenden Verbreitungsverbot.
Erstmals beantragte das LKA in diesem Jahr ein Musikvideo aus dem extremistischen Islamismus zur Indizierung. Dabei handelte es sich um den Titel „Charlie Hebdo“ von „SadiQ“. Der Sänger äußert darin, dass er auf „die Zeichner der Karikatur ziele“ und „die Blätter der Charlie Cartoons“ verbrennen werde. Außerdem werde er „die Bullen am Pariser Turm durchlöchern“. Das Video kam auf den Index. Die Bundesprüfstelle führt es im Listenteil C, der für indizierte Telemedien ohne strafrechtlich relevanten Inhalt steht.
pm/red
Foto: www.clearlens-images.de / www.pixelio.de