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Fahrgasterhebung bei Cottbusverkehr

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Fahrgasterhebung bei Cottbusverkehr

Am 1. August 2016 startet die dritte Periode der Fahrgasterhebungen bei Cottbusverkehr. Diese finden statt, um den Anteil mobilitätseingeschränkter Fahrgäste zu ermitteln. Die ersten beiden Erhebungswellen erfolgten im Februar und im April. Eine weitere Zählperiode steht noch aus.

Winterperiode:                15. Februar 2016 bis 6. März 2016 (bereits erfolgt)

Frühjahrsperiode:           4. April 2016 bis 24. April 2016 (bereits erfolgt)

Sommerperiode:            1. August 2016 bis 21. August 2016

Herbstperiode:                7. November 2016 – 27. November 2016

Die Erhebungen werden durch Zählkräfte eines unabhängigen, externen Dienstleisters durchgeführt. Dieser gibt nach einem vorgeschriebenen statistischen Verfahren die zu zählenden Linien (Straßenbahn-, Stadt- und Regionalbusverkehr), Fahrten mitsamt Anfangs- und Endpunkten sowie die Wochentage der Zählung vor. Die Cottbusverkehr GmbH hat darauf keinen Einfluss. Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrgast zu.

Alle erhebenden Personen sind durch einen personengebundenen Erheber- bzw. Kontrollausweis erkennbar. Die Cottbusverkehr GmbH bittet um eine rege Teilnahme und dankt allen Fahrgästen für die freundliche Unterstützung.

Durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und Ihrer Begleitpersonen entstehen den Verkehrsunternehmen Fahrgeldausfälle. Für eine Erstattung dieser Fahrgeldausfälle ist eine Erhebung gemäß den Richtlinien des § 148 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) notwendig.

pm/red


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