
Weil in Deutschland aktuell Fälle von Vogelgrippe bekannt geworden sind, sorgen einige Landkreise in Brandenburg bereits vor und haben Stallpflicht für Geflügel verordnet. Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beantwortet wichtige Fragen für Verbraucher.
Dürfen Eier als Bio- oder Freilandeier noch verkauft werden, wenn die Tiere derzeit Stallpflicht haben?
Annett Reinke: „Bio-Eier bleiben Bio trotz der Stallpflicht, weil Bio mehr bedeutet als draußen frei umherlaufen zu können. Zum Beispiel gibt es da besondere Bestimmungen für Futter, Arzneimittelgabe, ausreichende Bewegung sowie Auslauffläche.
Bei Freilandeiern gibt es hingegen eine Frist, die nicht überschritten werden darf. Wenn die Tiere länger als zwölf Wochen im Stall gehalten werden, dürfen die Bauern ihre Eier nicht mehr als Freiland-Eier deklarieren. Danach kommen sie ´aus Bodenhaltung` in den Handel.“
Können Eier weiterhin unbedenklich verzehrt werden?
Reinke: „Bisher gibt es keine Belege dafür, dass sich Menschen über den Verzehr von Eiern oder Fleisch von infiziertem Geflügel mit dem aktuellen Grippe-Virus angesteckt haben könnten. Bei der Zubereitung sollten Verbraucher die üblichen Hygieneregeln einhalten: Händewaschen, rohe Eier getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahren, Eier durchgaren.“
Gibt es Einschränkungen beim Genuss von Geflügelfleisch?
Reinke: „Die Weihnachtsgans ist derzeit nicht in Gefahr. Denn Geflügelfleisch aus Betrieben, die der Stallpflicht unterliegen, darf auch weiter verkauft werden.
Geflügelfleisch sollte vor dem Verzehr grundsätzlich gut durchgegart werden. Das bedeutet, dass im Geflügel für mindestens zwei Minuten eine Kerntemperatur von 70 Grad erreicht werden muss. Tiefgekühltes Geflügel sollten Verbraucher getrennt von anderen Lebensmitteln auftauen lassen und die Auftauflüssigkeit und Verpackungsmaterial zügig entsorgen. Messer und Oberflächen sollten anschließend gründlich gereinigt werden.“
Welche Regeln gelten für private Geflügelhalter?
Reinke: „Egal ob Krise oder nicht: Jeder Geflügelhalter muss, egal wie viele Tiere er hält, seine Geflügelhaltung grundsätzlich beim Veterinäramt anmelden.
Die derzeitige Stallpflicht müssen in den festgelegten Risikogebieten auch kleine private Hühnerhalter einhalten. Falls Verdachtsfälle auftreten, müssen auch private Halter diese unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt melden.
In Landkreisen, in denen (noch) keine Stallpflicht besteht, sollten Geflügelhalter dennoch einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen: Man sollte darauf achten, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- und Tränkstellen haben. Auch eine Überdachung der Futterplätze mit Planen ist empfehlenswert. Wenn man ganz auf der sicheren Seite sein möchte, ist Stallhaltung sinnvoll.“
Individuellen Rat erhalten Verbraucher
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
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