
Gestern fand der Erörterungstermin des Brandenburger Landesbergamtes (LBGR) in den Cottbuser Messehallen statt, bei dem Einwendungen besprochen und erläutert wurden. Dabei stellte sich heraus, dass das Landesamt für Umwelt (LfU) derzeit keine Möglichkeit sehe, dem stillgelegten Tagebau Cottbus-Nord eine wasserrechtliche Genehimigung zu erteilen. "Dem Vorhaben in seiner derzeitigen Ausgestaltung steht das Verschlechterungsverbot der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entgegen. Durch die Ausleitung aus dem See würde sich die Sulfatkonzentration erhöhen", prognostizierte Dr. Walter, Vertreter des LfU. Er forderte eine „sulfatorientierte Mengenbewirtschaftung“ des Sees und plädierte für die Festsetzung eines Zielwertes für Sulfat bei der Ausleitung von Wasser, der sich in etwa an den derzeitig gemessenen Werten am Pegel Leipsch orientiert, (rund 300 mg/l). "Alternativen seien nicht ausreichend untersucht worden, das sei nachzuholen." sagte er.
Das verfahrensführende Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe kann den See nur genehmigen, wenn es Einvernehmen mit dem LfU als oberer Wasserbehörde herstellt. Aus diesem Grund dürfte die Position des LfU zu einer weiteren Verzögerung des Verfahrens führen. Das LBGR bezeichnete eine Dauer von weiteren zwei Jahren als „wahrscheinlich nicht völlig ausgeschlossen“. Ende 2018 soll laut LEAG mit der Flutung des Sees begonnen werden.
Auch die Rückstellungen waren erneut Thema des Termins. Umweltverbände und Initiativen hatten Auskunft darüber verlangt ob die Rückstellungen der LEAG für das über Jahrzehnte angelegte Projekt ausreichen. Der Leiter Bergbautechnik bei der LEAG, Ingolf Arnold, sagte, er gehe davon aus, dass genug Geld da sein werde. Über die Sicherheit dieser Rückstellungen wurde jedoch keine Aussage getroffen. Für René Schuster, Vertreter des Umweltverbands Grüne Liga, ist unklar, ob damit die Sicherheitsleistungen ausreichen um den stillgelegten Tagebau und die Nachsorge über Jahrzehnte zu finanzieren. "Umso mehr muss die Behörde eine Sicherheitsleistung anordnen, um die von Vattenfall an die neuen Eigner übertragenen Mittel tatsächlich zu sichern." forderte er. Das LBGR bestätigte, dass diese Möglichkeit besteht und geprüft werden muss.
„Die Landesregierung darf das Vorhaben Cottbuser Ostsee nicht ohne felsenfest gesicherte Rückstellungen genehmigen“, sagt Heide Schinowsky. Es müsse ausgeschlossen werden, dass im Falle eines Rückzugs der LEAG aus dem Projekt die Rekultivierungskosten den Steuerzahlern aufgebürdet würden.
Derzeit wird im ehemaligen Tagebau Cottbus-Nord die Trasse der Kohlebahn aufgeschüttet, Uferböschungen hergestellt und an der östlichen Kante die Erdmassen im Rütteldruckverfahren verdichtet.