
Nachdem der 28-jährige Geschädigte seinen gebrauchten PKW im Internet zum Verkauf angeboten hatte, wurde er von einem Autohändler telefonisch kontaktiert, welcher angab aus Guben zu kommen. Die Person, welche bei dem Geschädigten erschien, sprach polnisch und fließend deutsch und bezahlte den PKW mit Bargeld in 50-Euro-Scheinen. Der PKW wurde übergeben und entschwand in unbekannte Richtung. Als der Geschädigte am 08.10.2016 in einer Aldi-Filiale seine Einkäufe mit zwei Scheinen aus diesem Bargeld bezahlen wollte, stellte man an der Kasse fest, dass diese Scheine gefälscht sind. Der Geschädigte erschien dann an der Polizeiinspektion Cottbus, um Anzeige zu erstatten. Hier wurde bereits nach kurzer Prüfung festgestellt, dass es mehrere doppelte, dreifache oder auch vierfache Wiederholungen der Geldscheinnummern gab. Außerdem waren die Geldscheine alle auffallend glatt. Die Geldscheine wurden sichergestellt und eine Anzeige wurde gefertigt. Nach Auskunft des Geschädigten waren die Personalien des Käufers auf dem Kaufvertrag nicht identisch mit denen des Überbringers des Gelds. Die Kriminalpolizei ermittelt. Schaden: 4000 Euro.
pm/red
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